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Kreis Heiligenstadt,
Einwohner des Dorfes gehörten damals zum Gericht in Fredingeshusen. 1373
erwarben die von Hanstein durch Kauf von denen von Kerstlingerode das Zehnt-
recht über Rabenderode, das damals an das Stift Heiligenstadt verpfändet war.
Die Hansteiner kauften 1393 zu ihrem bisherigen Besitz von Otto von Rusteberg
„sein Erbe und Gut zu Rabenderode‘“, desgleichen 1556—1565 zahlreiche Äcker
von anderen, an denen sie zum Teil einen jährlichen Erbenzins hatten; 1561
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Abb. 288, Das alte Schloß Rusteberg im 17. Jahrhundert.
Zeichnung vom damaligen Pastor Fluk aus Uder.
vier „Höfstede zu Rabenderode‘“; als Lehen der Edelherren von Plesse erwarben
sie 1561 einen Zins von 2 Hufen auf der Feldmark zu Rabenderode und wurden
seit 1571 von Hessen- Kassel mit diesem geringfügigen Zinslehen belehnt. Das
Dorf war damals längst eingegangen. Doch schon 1579 scheinen wieder Gebäude
zu Rabenrode gestanden zu haben. 1627 wohnte bereits Sander von Hanstein
mit seiner Gemahlin Elisabeth von Mitschefal auf dem ARittersitze Rabenrode
(und noch 1632). Im 30jährigen Kriege wurde er arg verwüstet: 1647 wohnte