Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

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Kreis Heiligenstadt. 
Abendmahl. Auf den Seitenklappen sind die zwölf Apostel dargestellt. Die 
vemalten Bilder an der Rückseite sind völlig unkenntlich geworden. Am Seiten- 
altar- ist als Antependium ein altes Ölbild auf Leinwand verwendet, dessen 
unterer Teil abgeschnitten ist. Es sind darauf zwei Engel dargestellt, die eine 
Monstranz halten. Die Umschrift lautet, soweit sie nicht mit abgeschnitten ist: 
3. ANGELORUM FACTUS CIBUS VIATORUM VERE PANIS FILIORUM NON 
MITTENDUS ... ergänze canibus. Dies ist ein Teil eines Hymnus von Thomas 
von Aquino. Das darüber stehende Altarbild stellt in mittelmäßiger alter Öl- 
malerei auf Holzgrund eine Kreuzigung und darunter links den Engel Michael, 
rechts Petrus und Paulus dar. 
Die übrige Ausstattung ist neueren Datums und ohne Interesse. Die einzige 
Glocke mit 0,68 m Durchmesser enthält am oberen Rande eine Inschrift mit 
Personalangaben, die sich am unteren Rande fortsetzt und mit den Worten 
andigt: GOS MICH IOHANN ARNNHOLD GEUER IN NORTHAUSEN 1786, 
Unter der oberen Inschrift findet sich ein Blumenfries, darunter ein Kruzifix, 
yegenüber Marienbild mit Unterschrift: S. MARIA. 
Ein Bauernhaus in Fachwerk neben der Kirche weist in einem Felde über 
der Tür folgende Inschrift auf: ALLEN DENEN DIE MICH KENNEN GEBE 
GOTT WAS SIE MIR GÖNNEN JOHANN TEHGENHART ANNO 1794, 
Schwobfeld. 
Kleines katholisches Kirchdorf mit 146 Einwohnern, Filial von Wiesenfeld, 
i1 km südlich von Heiligenstadt, an dem Trenkebache. Es war ursprünglich ein 
Zubehör des Amtes Stein (der Burgen Bischofsstein und Greifenstein), 1318 
besaß der Erzbischof von Mainz in Swabveld einen Jahreszins von 6 Malter 
Frucht von 8 Hufen; die Gerichtsbarkeit über das Dorf hatten bereits die Herren 
von Hanstein. 1323 hatten die von Hanstein auch Besitz hier, denn Vitztum 
Heinrich zu Rusteberg verkaufte 2 Hufen in Swabfelde an den Erzbischof von 
Mainz. 1364 belehnten die Brüder Friedrich, Wilhelm und Balthasar, Landgrafen 
von Thüringen und Markgrafen von Meißen, die Gebrüder von Hanstein mit 
dem Dorfe Schwobfeld zu rechtem erblichen Lehen für zu leistende Kriegsdienste 
und Einräumung des Öffnungsrechtes an der Burg Hanstein. 1593 scheint das 
Dorf noch ein eigenes Gericht gehabt zu haben, da die von Hanstein bestimmten, 
daß ihr alter Richter gen Schwobfeld gebraucht werden solle. Weiter wurde 
bestimmt, daß der Pfarrer zu Hauterode (Wüstheuterode) die Pfarre zu Schwob- 
feld jeden anderen Sonntag versehen und daselbst predigen solle. Daraus ergibt 
sich, daß Schwobfeld früher einen eigenen Pfarrer gehabt hat, dann Filial von 
Wüstheuterode und endlich von Wiesenfeld geworden ist. 
Die im südlichen Teile des Dorfes belegene Kirche, Aller Heiligen, ist in 
ihren Umfassungsmauern ein Bau aus dem Jahre 1565, wie eine Inschrift an 
einem Fenster besagt. Dementsprechend ist das Hauptgesims spätgotisch mit 
Platte, Schräge, Hohlkehle und wieder Schräge gestaltet, auch das Fenster über 
dem später eingebrochenen Westportale ist aus jener Zeit. Die übrigen Fenster 
sind rundbogig später eingebrochen, wohl vergrößert. Ein ovales Fenster an 
der Ostseite des Chores trägt die Jahreszahl 1782, wohl das Jahr des Umbaues.
	        
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