Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt

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Kreis Heiligenstadt, 
neuzeitige Moden in älterer Zeit schon vertreten waren. Von der Inschrift ist 
nur der Anfang leserlich: ANNO 1669 IST GE .... Vermutlich eine Frau, 
die im Kindbett gestorben ist. 
Bischofsstein. 
Gut, 19 km südlich von Heiligenstadt, im Tale der Frieda, nordwestlich 
von dem Dorfe Lengenfeld. Das Gut ist aus den Steinen der einst über ihm 
auf dem „Burgplatze‘““ gelegenen und im 30 jährigen Kriege zerstörten Burg 
Bischofsstein erbaut worden. 
Die Burg hieß ursprünglich „Stein“ und scheint vor der Mitte des 12, Jahr- 
hunderts vom Landgrafen Ludwig II. von Thüringen, als dessen Lehnsmannen 
1133 Poppo und 1155 Otto von Stein (de Lapide) genannt werden, erbaut zu sein. 
Nach Landgraf Ludwigs III. Tode fielen Burg und Amt Stein an seine einzige 
Tochter Jutta als väterliches Erbe. Als Vogt auf Burg Stein erscheint seit 1226 
bis 1272 Dudo von Stein (de Lapide). Nach Juttas Tode kam dieses Besitztum 
an ihre Söhne erster und zweiter Ehe, Heinrich den Erlauchten von Meißen und 
Thüringen und Graf Hermann von Henneberg. 1272 bezeichnet Dudo den Land- 
grafen Albert von Thüringen, Sohn Heinrichs des Erlauchten, als seinen Herrn. 
Unter den zahlreichen Kittern, welche 1286 in einer Mühlhäuser Urkunde (Mühlh. 
Urkdb. No. 329) genannt werden, befinden sich eine Anzahl Burgmänner 
de Lapide, unter ihnen der Burgvogt „Hugo advocatus de Lapide‘“, der in 
Urkunden bis 1294 erscheint. (Sein Siegel ist auf Siegeltafel VI, Fig. 26 des 
Mühlh. Urkdb. abgebildet und zeigt einen der Länge nach durch ein Schwert 
geteilten Doppeladler). Im Jahre 1298 gehörte die Burg Stein „castrum Steyn“ 
dem Landgrafen Dietrich dem Jüngeren von Thüringen und dem Grafen Bertholdus 
von Henneberg (beide Enkel der Markgräfin Jutta). Beide versprechen dem 
Erzbischof Gerhard von Mainz 1000 Mark Silber oder die Burg Stein, wenn es 
ihm gelingen sollte, den Kaiser Albrecht I. zum Verzicht auf seine Ansprüche 
auf das Land Thüringen zu bewegen. Das ist aber dem KErzbischofe nicht 
gelungen. 1304 erkauften die Gebrüder von Hardenberg vom Thüringer Land- 
grafen die Hälfte der Burg Stein. 1317 versprachen die Gebrüder Hildebrand, 
Johann, Burchard und Bernhard von Hardenberg, dem Landgrafen Otto von 
Hessen das Öffnungsrecht an ihrer Burg Stein und erhielten dafür ein Burglehen 
von 6 Mark von ihm. 1316 erkaufte Erzbischof Matthias von Mainz die Hälfte 
der Burg Stein um 2300 Mark Silbers von denen von Hardenberg. So hatte 
Kurmainz die thüringische Hälfte der Burg Stein erworben. Diese Hälfte ver- 
pfändete Erzbischof Heinrich von Mainz 1339 an Heinrich und Johann von 
Hanstein, welche ihm dabei versprechen, niemand aus dem Hause Stein schädigen 
zu wollen. 1341 bekennt Erzbischof Heinrich von Mainz, daß er auf die versetzte 
halbe Burg Stein mit denen von Hanstein abgerechnet habe und ihnen noch 
712 Mark Silbers schuldig sei. Bald darauf besitzen von dieser mainzischen 
Hälfte der Burg Stein Beringer und seine Brüder von Schönerstedt ein Viertel 
ınd Reinhard Keudel, Hermann von Ershausen, Apel Proyse von Wanfried und 
Stephan von Tastungen das andere Viertel. 1351 erlauben Dompropst Kuno von 
Falkenstein zu Mainz und Erzbischof Heinrich von Mainz. daß Berthold von
	        
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