Pompeji belegt, zunächst zur Verzierung der Wanädfläche unter Wahrung
architektonischer Grundformen, Schließlich unter Bevorzugung selbstän-
diger Darstellungen und völliger perspektivischer Auflösung der Wand
jurch den Inhalt der Wandmalerei.
31. August 1929,
Dr, Wilhelm Pessler,.