Full text: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Grafschaft Wernigerode

Kreis Grafschaft Wernigerode. 
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träger waren wohl die von Reddeber, die ein mit der Schneide nach oben ge- 
richtetes abgestumpftes Schwert im Schilde führten. Als sie zu Anfang des 
15. Jahrhunderts erloschen, sehen wir die offenbar mit ihnen verschwägerten 
v. Oldenrode auf sie folgen und nach deren Absterben seit 1554 in gleicher Weise 
durch Verschwägerung die von Gadenstedt in den Besitz des Hofes gelangen. 
Im Jahre 1704 geht das in ein Kunkellehn verwandelte Gut an den gräflichen Kanzlei- 
direktor Ludwig Günther Martini über; 1811 veräußert ein Erbe des Amtmanns 
Schüler in Langeln das in Allod verwandelte Besitztum an Andr. Papendieck in 
Heudeber. Im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts hat ein Hermann v. Langeln 
a. a. einen Hof inne, auf dem die Kemenate liegt; es dürfte diese an der Stelle 
eines zum Redderberschen Freigute gehörenden Gartens zu suchen sein, der 
später „Kemmegarten“ hieß und auf welchem man noch im ersten Viertel des 
19. Jahrhunderts Spuren von Mauerwerk fand. Abgesehen von weltlichen Grund- 
herren, zu denen noch im 13.—14. Jahrhundert die v. Heimburg und deren Lehns- 
träger, die v. Warberg, gehörten, sind an erster Stelle die Grafen von Blankenburg 
und Regenstein zu nennen. Als Gandersheimer Lehn besaßen sie elf Hufen und 
Höfe, als welfisches zu Anfang des 13. Jahrhunderts 18 Hufen. Auch geistliche 
Stiftungen: Kloster Huisburg, Ilsenburg, Drübeck, später das Silvesterstift in 
Wernigerode, Kl. Wässerleben und die Komturei Langeln waren hier mehr oder 
weniger begütert. 
Oberhoheit und Hohes Gericht in den benachbarten Ortschaften gelangten 
auch über Reddeber im Jahre 1343 an die Grafschaft Wernigerode, und‘ deren 
Besitznachfolger wurden auch von den Bischöfen von Halberstadt bis 1509 
damit beliehen. Als das danach weiter nicht mehr geschah, beschwerte 
sich Graf Botho zu Stolberg mit Recht darüber. Er gelangte nicht zu seinem 
Recht, aber es kam nun darüber zu Mißverständnissen zwischen den einander 
benachbarten Grafen von Stolberg und Regenstein. Zwar verglichen sich diese 
im Jahre 1531: als aber infolge dieser Vereinbarung die Gerichtsbarkeit außer- 
halb der engen Umzäunung des Dorfs an die Grafen zu Stolberg fiel, so hatte 
dies zur Folge, daß Reddeber ein Dorf ohne Flur wurde. Der Reddebersche 
Fruchtzehnte, der den Umfang der Flur erkennen ließ , wurde von den Reiffen- 
steins mit ihrem Gute Minsleben verbunden. Es können hier nicht die Schick- 
sale dieses Zehnten verfolgt, auch die Gründe nicht näher aufgewiesen werden, 
weshalb sich seit dem 17. Jahrhundert die Einwohner von Reddeber zum Kummer 
des Halberstädter Domkapitels zahlreich nach Wernigerode wandten. 
Die Dorfverfassung mit ihren zwei Burmeistern oder Geschworenen an der 
Spitze der weltlichen, den Älterleuten , seit 17. Jahrhundert Kirchvätern, an der 
Spitze der kirchlichen Gemeinde, dem Thie oder Gemeinde-Verhandlungs- und 
Spielplatz (wir finden z. B. ein Dreimorgenstück am Thie, Pfarrländerei 1711) 
stimmt mit der der übrigen Dörfer der Grafschaft überein. Der erste Bauer- 
meister wird öfter (was auch bei benachbarten Dörfern vorkommt) Richter 
genannt. Auch noch seit dem 16. Jahrhundert werden die Reddeberschen 
Bauern — wenn auch nicht immer — zum Wernigerödischen Landgericht beim 
Neuen Turm aufgerufen. 
Die Kirche (Abb. 72) ist im Kern romanisch, der Westturm (jetzt quadratisch 
erneuert) ehemals breit und durch einen Arkadenbogen mit dem Schiff verbunden.
	        
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