Kreis Grafschaft Wernigerode.
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träger waren wohl die von Reddeber, die ein mit der Schneide nach oben ge-
richtetes abgestumpftes Schwert im Schilde führten. Als sie zu Anfang des
15. Jahrhunderts erloschen, sehen wir die offenbar mit ihnen verschwägerten
v. Oldenrode auf sie folgen und nach deren Absterben seit 1554 in gleicher Weise
durch Verschwägerung die von Gadenstedt in den Besitz des Hofes gelangen.
Im Jahre 1704 geht das in ein Kunkellehn verwandelte Gut an den gräflichen Kanzlei-
direktor Ludwig Günther Martini über; 1811 veräußert ein Erbe des Amtmanns
Schüler in Langeln das in Allod verwandelte Besitztum an Andr. Papendieck in
Heudeber. Im letzten Viertel des 13. Jahrhunderts hat ein Hermann v. Langeln
a. a. einen Hof inne, auf dem die Kemenate liegt; es dürfte diese an der Stelle
eines zum Redderberschen Freigute gehörenden Gartens zu suchen sein, der
später „Kemmegarten“ hieß und auf welchem man noch im ersten Viertel des
19. Jahrhunderts Spuren von Mauerwerk fand. Abgesehen von weltlichen Grund-
herren, zu denen noch im 13.—14. Jahrhundert die v. Heimburg und deren Lehns-
träger, die v. Warberg, gehörten, sind an erster Stelle die Grafen von Blankenburg
und Regenstein zu nennen. Als Gandersheimer Lehn besaßen sie elf Hufen und
Höfe, als welfisches zu Anfang des 13. Jahrhunderts 18 Hufen. Auch geistliche
Stiftungen: Kloster Huisburg, Ilsenburg, Drübeck, später das Silvesterstift in
Wernigerode, Kl. Wässerleben und die Komturei Langeln waren hier mehr oder
weniger begütert.
Oberhoheit und Hohes Gericht in den benachbarten Ortschaften gelangten
auch über Reddeber im Jahre 1343 an die Grafschaft Wernigerode, und‘ deren
Besitznachfolger wurden auch von den Bischöfen von Halberstadt bis 1509
damit beliehen. Als das danach weiter nicht mehr geschah, beschwerte
sich Graf Botho zu Stolberg mit Recht darüber. Er gelangte nicht zu seinem
Recht, aber es kam nun darüber zu Mißverständnissen zwischen den einander
benachbarten Grafen von Stolberg und Regenstein. Zwar verglichen sich diese
im Jahre 1531: als aber infolge dieser Vereinbarung die Gerichtsbarkeit außer-
halb der engen Umzäunung des Dorfs an die Grafen zu Stolberg fiel, so hatte
dies zur Folge, daß Reddeber ein Dorf ohne Flur wurde. Der Reddebersche
Fruchtzehnte, der den Umfang der Flur erkennen ließ , wurde von den Reiffen-
steins mit ihrem Gute Minsleben verbunden. Es können hier nicht die Schick-
sale dieses Zehnten verfolgt, auch die Gründe nicht näher aufgewiesen werden,
weshalb sich seit dem 17. Jahrhundert die Einwohner von Reddeber zum Kummer
des Halberstädter Domkapitels zahlreich nach Wernigerode wandten.
Die Dorfverfassung mit ihren zwei Burmeistern oder Geschworenen an der
Spitze der weltlichen, den Älterleuten , seit 17. Jahrhundert Kirchvätern, an der
Spitze der kirchlichen Gemeinde, dem Thie oder Gemeinde-Verhandlungs- und
Spielplatz (wir finden z. B. ein Dreimorgenstück am Thie, Pfarrländerei 1711)
stimmt mit der der übrigen Dörfer der Grafschaft überein. Der erste Bauer-
meister wird öfter (was auch bei benachbarten Dörfern vorkommt) Richter
genannt. Auch noch seit dem 16. Jahrhundert werden die Reddeberschen
Bauern — wenn auch nicht immer — zum Wernigerödischen Landgericht beim
Neuen Turm aufgerufen.
Die Kirche (Abb. 72) ist im Kern romanisch, der Westturm (jetzt quadratisch
erneuert) ehemals breit und durch einen Arkadenbogen mit dem Schiff verbunden.