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Kreis Grafschaft Wernigerode.
wie Nr. 1, die Hände in den Taschen, eine breite Zunge herausstreckend. (Abb. 122.)
5, Knapp in Eisenhut, Schild und Forellen vor sich. 6. Jungfrau. 7. Jüngling
mit einem hohen Stengelglas. 8. Heiliger mit Buchbeutel und Kelch (?).
9. Christophorus. 10. Johannes der Evangelist. Die Schnitzereien sind keine
Kunstwerke ersten Ranges, im
ganzen grob geschnitten, im Aus-
druck scharf und übertrieben,
aber auf die Fernwirkung ganz
meisterhaft berechnet, die drei
letzten sichtlich von anderer Hand,
kleiner und feiner.
Die Saumschwelle ist hier
mit merklicher Absicht nur als
Zwischenglied zwischen Balken-
köpfen und Ständern behandelt.
Wir sehen in ganzer Höhe ein
Profil von Wulst, Kehle, Wulst und
scharfer Kante eingehobelt, das
aber je vor den Balkenköpfen ver-
läuft, wo ein Kreis mit Vierpaß
eingegraben ist. Das Geschoß ist
nur 2,40 m hoch, die Ständer von
23><36 cm stehen mit der Breit-
seite in der Front, die Riegel und
Fußbänder haben nur 15 cm Dicke,
so daß die Ständer immer 8 cm vorstehen. Die Dielung bildet ohne Windelboden
die Decke des Zwischengeschosses. Eine holzarchitektonische Spezialität bildet
der Brüstungsriegel. Er springt 13 cm vor, ist ganz wie die Saumschwelle, doch
durchlaufend profiliert, mit dem eigentlichen Riegel aber aus einem Holz ge-
arbeitet und je auf drei Seiten um einige cm in die Ständer eingelassen und mit
breiten Eisennägeln verbunden, eine gediegene, aber sehr umständliche, arbeits-
reiche Konstruktion, die später überall zu gunsten einer aufgenagelten Latte
zerlassen wurde.
Die Dachbalkenlage setzt nochmals um 45 cm vor; die Balkenköpfe sind
wie unten profiliert, die Zwischenräume mit neuerdings bemalten Füllbrettern
geschlossen. Die Knaggen sind rein architektonisch als Konsole oder Hänge-
zapfen gearbeitet, vorn dreiseitig abgefast, gesimsartig gekerbt, die unteren Flächen
mit eingestochenen Maßwerken verziert. Es ist ganz die Art wie in Halberstadt
am Hause Breiterweg 30 und am Ratskeller (1461). Vgl. Lachner, Holzbau-
kunst I. 37. Der Dachstuhl zeigt ein doppeltes Kehlgespärre, lediglich mit
Windrispen verstrebt. Er ist nördlich ehemals abgewalmt gewesen, was Lehm-
grübner dahin deutet, daß der Giebel vor Aufrichtung des Rathausoberstockes
freigestanden habe. Diese Schlußfolgerung ist unbegründet. Der Walm würde
sich künstlerisch sogar besser als die jetzige Verschleifung mit dem Hauptdach
vertragen. Und warum ist der andere Giebel, der doch erst recht freisteht, nicht
abgewalmt?