Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

I. Personenwagen. 
[Die nachstehenden Bestimmungen und zugehörigen 
Zeichnungen beziehen sich auf folgende Wagengat- 
ungen: 
“ Interkommunikations- Wagen mit Mittelgang für 
die I., II, II. und IV. Wagenklasse. 
Interkommunikations -Wagen mit seitlich abge- 
schlossenem Gange für die I, II. Wagenklasse. 
Coupewagen ohne innere Kommunikation für die 
„, II. Wagenklasse, ; 
Coupewagen mit innerer Kommunikation für die 
I., I. Wagenklasse, 
Die Interkommunikations-Wagen sind hauptsächlich 
ür den Lokalverkehr bestimmt, daher für die III. und 
V, Wagenklasse ausschliefslich anzuwenden. 
An Stelle der Interkommunikations- Wagen mit 
Vlittelgang der I. und II, Klasse sind für Personenzüge, 
welche längere Strecken durchfahren, auch die ad 2 
‚ezeichneten Interkommunikations- Wagen mit seitlich 
ıbgeschlossenem Gange anzuwenden, 
Die Coupewagen sind dagegen nur für Schnell- 
‚üge im durchgehenden Verkehr bestimmt und sind für 
ange Strecken, besonders für Nachtzüge, die ad 4 be- 
zeichneten Coupewagen mit innerer Kommunikation 
ınzuwenden. 
Sämmtliche Personenwagen erhalten zwei Achsen 
ınd z.om Radstand 
Allgemeine Grundzüge für die Kon- 
estruktion der Parsapnenwacen. 
Kasten 
Der Mittelgang in der Längsrichtung des Wagens 
st möglichst geradlinig durchzulegen, ohne dabei auf 
än gleiches Aufschlagen der Eingangsthüren von links 
ı1ach rechts Rücksicht zu nehmen. 
An den Stirnwänden sind, wo dies die klima- 
ischen Verhältnisse bedingen, doppelte Thüren anzu- 
oringen, um das Eindringen kalter Luft möglichst zu 
verhindern. Die äufsere Thür soll dabei ein Fenster 
zum Herunterlassen erhalten. Die Trennungswände 
zwischen den einzelnen Coupes sind so hoch zu 
führen, dafs die sitzenden Reisenden durch Zugluft 
nicht belästiet werden können 
Die Sitzpolster in den Coupes I. und II. Klasse 
‚ind so einzurichten, dafs sie hervorgezogen und da- 
lurch bequeme Lagerplätze gebildet werden können. 
Die in den Zwischenwänden anzubringenden Thü- 
‚en sollen zum Aufschlagen und nicht zum Schieben 
ingerichtet sein. 
Die Wagen erhalten an jedem Ende eine Platt- 
orm mit Uebergangsklappe und Geländereinfassung. 
An letzterer ist je ein Handgriff zum Uebergange von 
inem Wagen zum andern anzubringen, und zwar vom 
Vagen aus gesehen zur linken Seite der Uebergangs- 
lappe. Die Interkommunikations-Wagen mit Bremse 
‚halten an einem Ende derselben eine eiserne Leiter 
«der Tritte von dem Geländer der Plattform zum 
Jache, um die Besteigung des letzteren zu erleich- 
ern. 
Die Plattformen aller Interkommunikations-Wagen 
ind. dadurch zu beleuchten, dafs in den End-Coupes 
jer Wagen II. und IV. Klasse eine Laterne in der 
<opfwand, bei den End-Coupes I. und III Klasse eine 
olche in der Ueberdachung angebracht wird 
Unteraestell. 
Die für die Untergestelle der Güterwagen be- 
‚eits vorgeschriebenen Normalien haben einschliefslich 
ler Dimensionen für die Achsen, Achshalter und den 
Pederstahl, mit alleiniger Ausnahme der Längen und 
Versteifungen der Untergestelle und der Buffer, auch 
ür die Untergestelle der Personenwagen Gültigkeit. 
Die Stofsflächen der nicht eingedrückten Buffer sollen 
550 mm anstatt 600 mm vor der Vorderfläche des 
<opfstücks liegen, damit bei angezogenem Zugapparat 
ınd bei Anwendung der verstärkten Zughaken diese 
nehr als 50mm dem Kopfstück genähert werden kön- 
ıen, ohne dasselbe zu berühren. 
Die Achshalter, welche an den T förmigen Lang- 
:ägern ohne Zwischenlagen zu befestigen sind, sollen 
us zwei Theilen mit seitlichen Streben bestehen. 
Für die Achsbuchsführungen gilt das in der 
\nlage 11 gezeichnete Profil und für die Achshuchsen 
lie Zeichnung Anlage 11. 
An Stelle der bisher üblichen Nothketten ist an 
edem Kopfstück, aufser dem Hauptzughaken mit 
Schraubenkuppelung , eine Sicherheitskuppelung 
ınzubhrinven
	        
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