I. Personenwagen.
[Die nachstehenden Bestimmungen und zugehörigen
Zeichnungen beziehen sich auf folgende Wagengat-
ungen:
“ Interkommunikations- Wagen mit Mittelgang für
die I., II, II. und IV. Wagenklasse.
Interkommunikations -Wagen mit seitlich abge-
schlossenem Gange für die I, II. Wagenklasse.
Coupewagen ohne innere Kommunikation für die
„, II. Wagenklasse, ;
Coupewagen mit innerer Kommunikation für die
I., I. Wagenklasse,
Die Interkommunikations-Wagen sind hauptsächlich
ür den Lokalverkehr bestimmt, daher für die III. und
V, Wagenklasse ausschliefslich anzuwenden.
An Stelle der Interkommunikations- Wagen mit
Vlittelgang der I. und II, Klasse sind für Personenzüge,
welche längere Strecken durchfahren, auch die ad 2
‚ezeichneten Interkommunikations- Wagen mit seitlich
ıbgeschlossenem Gange anzuwenden,
Die Coupewagen sind dagegen nur für Schnell-
‚üge im durchgehenden Verkehr bestimmt und sind für
ange Strecken, besonders für Nachtzüge, die ad 4 be-
zeichneten Coupewagen mit innerer Kommunikation
ınzuwenden.
Sämmtliche Personenwagen erhalten zwei Achsen
ınd z.om Radstand
Allgemeine Grundzüge für die Kon-
estruktion der Parsapnenwacen.
Kasten
Der Mittelgang in der Längsrichtung des Wagens
st möglichst geradlinig durchzulegen, ohne dabei auf
än gleiches Aufschlagen der Eingangsthüren von links
ı1ach rechts Rücksicht zu nehmen.
An den Stirnwänden sind, wo dies die klima-
ischen Verhältnisse bedingen, doppelte Thüren anzu-
oringen, um das Eindringen kalter Luft möglichst zu
verhindern. Die äufsere Thür soll dabei ein Fenster
zum Herunterlassen erhalten. Die Trennungswände
zwischen den einzelnen Coupes sind so hoch zu
führen, dafs die sitzenden Reisenden durch Zugluft
nicht belästiet werden können
Die Sitzpolster in den Coupes I. und II. Klasse
‚ind so einzurichten, dafs sie hervorgezogen und da-
lurch bequeme Lagerplätze gebildet werden können.
Die in den Zwischenwänden anzubringenden Thü-
‚en sollen zum Aufschlagen und nicht zum Schieben
ingerichtet sein.
Die Wagen erhalten an jedem Ende eine Platt-
orm mit Uebergangsklappe und Geländereinfassung.
An letzterer ist je ein Handgriff zum Uebergange von
inem Wagen zum andern anzubringen, und zwar vom
Vagen aus gesehen zur linken Seite der Uebergangs-
lappe. Die Interkommunikations-Wagen mit Bremse
‚halten an einem Ende derselben eine eiserne Leiter
«der Tritte von dem Geländer der Plattform zum
Jache, um die Besteigung des letzteren zu erleich-
ern.
Die Plattformen aller Interkommunikations-Wagen
ind. dadurch zu beleuchten, dafs in den End-Coupes
jer Wagen II. und IV. Klasse eine Laterne in der
<opfwand, bei den End-Coupes I. und III Klasse eine
olche in der Ueberdachung angebracht wird
Unteraestell.
Die für die Untergestelle der Güterwagen be-
‚eits vorgeschriebenen Normalien haben einschliefslich
ler Dimensionen für die Achsen, Achshalter und den
Pederstahl, mit alleiniger Ausnahme der Längen und
Versteifungen der Untergestelle und der Buffer, auch
ür die Untergestelle der Personenwagen Gültigkeit.
Die Stofsflächen der nicht eingedrückten Buffer sollen
550 mm anstatt 600 mm vor der Vorderfläche des
<opfstücks liegen, damit bei angezogenem Zugapparat
ınd bei Anwendung der verstärkten Zughaken diese
nehr als 50mm dem Kopfstück genähert werden kön-
ıen, ohne dasselbe zu berühren.
Die Achshalter, welche an den T förmigen Lang-
:ägern ohne Zwischenlagen zu befestigen sind, sollen
us zwei Theilen mit seitlichen Streben bestehen.
Für die Achsbuchsführungen gilt das in der
\nlage 11 gezeichnete Profil und für die Achshuchsen
lie Zeichnung Anlage 11.
An Stelle der bisher üblichen Nothketten ist an
edem Kopfstück, aufser dem Hauptzughaken mit
Schraubenkuppelung , eine Sicherheitskuppelung
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