Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

Die Bremsklötze sind aus Gufseisen resp. unter 
Zusatz von Stahl herzustellen. 
Die Tragfedern sind mit Spannvorrichtungen zu 
versehen und crhalten bei allen Personenwagen gleiche 
„ange. 
Die untersten Trittbretter bei sammtlichen Wagen 
;ind nicht zum Aufklappen einzurichten. 
Bei allen Wagen I. und II. Klasse empfiehlt es 
sich, zwischen den Kasten und das Untergestell Gummi 
anzuschalten, um die störenden Vibrationen des Unter- 
zestelles möglichst wenig auf den. Kasten zu. über- 
tragen. Das Untergestell erhält bei den Wagen mit 
ınd ohne Bremse, auch bei den Coupewagen, dieselbe 
Länge... Bei den Coupewagen ohne Bremse wird der 
Kasten symmetrisch zum Untergestell angeordnet und 
jei denen mit Bremse derartig verschoben, dafs auf der 
2ä>inen Seite die Stirnwand des Kastens mit dem Kopf 
stück bündig liegt. 
Thürverschlüsse. 
Zeichnung Anlage 7. 
Die Thüren in den Stirn- und Seitenwänden 
sämmtlicher Personenwagen erhalten einen dreifachen 
VYerschlufs: 
‘, Ein Schlofs mit schiefsender Falle, 
». unter demselben einen Einreiber, 
hierunter einen Riegel, welcher durch einen vier- 
<antigen Dorn mittelst eines besonderen Schlüssels 
vewegt werden kann. 
Die beiden oberen Verschlüsse sind so anzuordnen, 
dafs sie vom Innern des Wagens aus bequem geöffnet 
werden können. 
Bei den Stirnwandthüren der Interkommuni- 
xations-Wagen sind die beiden oberen Verschlüsse 
durch dieselbe Nufs nacheinander zu bewegen und 
zwar von aufsen mittelst eines Doppelgriffes und von 
innen mittelst eines schleifenartig geformten Griffes. 
Bei den Thüren in den Seitenwänden der 
Coupewagen wird die schiefsende Falle durch einen 
Drücker und getrennt hiervon der Einreiber durch 
sinen Doppelgriff bewegt. Beide Griffe sind nur an 
der Aufsenfläche des Wagens angebracht und können 
vom Inneren nur durch das geöffnete Fenster erreicht 
werden. Der unterste Riegel mit dem vierkantigen Dorn 
soll bei allen Thüren in den Stirn- und Seitenwänden 
ıuır von aufsen geöffnet werden können. 
Die Drehthüren.in den Zwischenwänden 
srhalten ein Drückerschlofs mit schiefsender Falle und 
ınter demselben einen Riegel, welcher durch einen 
vierkantigen Dorn bewegt werden kann. Beide Ver- 
zchlüsse müssen von beiden Seiten der Thür zu be- 
vegen sein und erhält der obere einen schleifenartigen 
Drücker wie bei den Stirnwandthüren, während der 
aıntere nur vom Zugpersonal durch einen besonderen 
Schlüssel geöffnet werden kann. 
Die Abmessungen für den vierkantigen Dorn zu 
dem untersten Thürverschlufs und für den zugehörigen 
Schlüssel sind in der nachfolgenden Zusammenstellung 
angegeben. cfr. Seite 15—18. 
Vi 
‘pezielle Bestimmungen für die einzel- 
nen Gattungen der Personenwagen. 
Für die Konstruktion der einzelnen Wagen- 
zattungen sind nachstehende spezielle Bestim- 
nungen maafsgebend: 
a. Interkommunikations-Wagen I./II. Klasse 
mit Mittelgang. 
Zeichnung Anlage 1ı. 
Die Wagen erhalten eine Abtheilung I. Klasse mit 
> Plätzen und drei Abtheilungen II Klasse mit je 
> Plätzen. Von letzteren sind besondere Coupes für 
)amen und für Nichtraucher, dem lokalen Bedürfnifs 
ntsprechend, durch Drehthüren abzuschliefsen. 
Die Wagen, welche nur II. Klasse enthalten, und 
lie kombinirten Wagen I. und II. Klasse sollen gleiche 
‘‚änge erhalten. Bei ersteren erhält das Damen-Coupe 
lie für die I. Klasse festgesetzte Länge. 
Die Wände zwischen den Sitzen sind sämmtlich 
»äs an die Decke zu führen. Jedes Coupe erhält ent- 
veder, wie bei allen übrigen Personenwagen I. und 
I. Klasse, auf jeder Seite drei Fenster, von denen das 
nittlere beweglich ist, oder, namentlich bei Bahnen mit 
;chönen Aussichtspunkten, nur zwei Fenster, welche 
»eide beweglich zu machen sind. Falls klimatische 
Verhältnisse es wünschenswerth erscheinen lassen, ge- 
ıügt selbst ein Fenster auf jeder Seite der Coupes I. 
ınd II. Klasse, 
‚Der Mittelgang ist so angeordnet, dafs sich zur 
nen Seite desselben ı Sitzplatz und zur anderen Seite 
ı Plätze II. Klasse resp. 2 Plätze I. Klasse befinden. 
7wischen den nebeneinander liegenden Sitzen sind be- 
‚egliche Armlehnen anzubringen, welche nur so lang 
ein dürfen, dafs sie unter die in bequemer Höhe be- 
ndlichen Kopfbacken unterschlagen. In der II. Klasse 
st nur eine bewegliche Armlehne für den Sitz anzu- 
ringen, welcher dem Mittelgang zunächst liegt, 
Die Breite der Wagenkasten soll in den Aufsen- 
'ächen der Seitenwände 3,:zvom und im Lichten 2,960 m 
v‚etragen; hieraus ergiebt sich nach Abzug von 540 mm 
ir den Mittelgang die Breite eines Sitzplatzes I. Klasse 
‚05 mm, die Breite eines Sitzplatzes II. Klasse 605 mm 
ie Länge einer Abtheilung beträgt 
im Lichten für I. Klasse 2,:0o m’ 
« « « II. « 1,880 MM. 
Das Dach des Wagenkastens ist nach einer Ellipse 
bgerundet. 
Die übrigen Abmessungen der Wagen sind in der 
ı1achstehenden Zusammenstellung enthalten. cfr. Seite 
'5— 18. 
Da nach den technischen Vereinbarungen der 
JIL. Techniker- Versammlung des Vereins deutscher 
£isenbahn-Verwaltungen eine Breite der Wagenkasten 
iber 2,900 m hinaus nur dann zulässig ist, wenn die 
»eweglichen Fenster in den Langseiten der Wagen so 
»ingerichtet sind, dafs ein Hinausstecken des Kopfes 
nicht möglich ist, so soll vor den betreffenden Fenstern 
an der Innenfläche ein horizontaler fester Rundstah
	        
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