Die Bremsklötze sind aus Gufseisen resp. unter
Zusatz von Stahl herzustellen.
Die Tragfedern sind mit Spannvorrichtungen zu
versehen und crhalten bei allen Personenwagen gleiche
„ange.
Die untersten Trittbretter bei sammtlichen Wagen
;ind nicht zum Aufklappen einzurichten.
Bei allen Wagen I. und II. Klasse empfiehlt es
sich, zwischen den Kasten und das Untergestell Gummi
anzuschalten, um die störenden Vibrationen des Unter-
zestelles möglichst wenig auf den. Kasten zu. über-
tragen. Das Untergestell erhält bei den Wagen mit
ınd ohne Bremse, auch bei den Coupewagen, dieselbe
Länge... Bei den Coupewagen ohne Bremse wird der
Kasten symmetrisch zum Untergestell angeordnet und
jei denen mit Bremse derartig verschoben, dafs auf der
2ä>inen Seite die Stirnwand des Kastens mit dem Kopf
stück bündig liegt.
Thürverschlüsse.
Zeichnung Anlage 7.
Die Thüren in den Stirn- und Seitenwänden
sämmtlicher Personenwagen erhalten einen dreifachen
VYerschlufs:
‘, Ein Schlofs mit schiefsender Falle,
». unter demselben einen Einreiber,
hierunter einen Riegel, welcher durch einen vier-
<antigen Dorn mittelst eines besonderen Schlüssels
vewegt werden kann.
Die beiden oberen Verschlüsse sind so anzuordnen,
dafs sie vom Innern des Wagens aus bequem geöffnet
werden können.
Bei den Stirnwandthüren der Interkommuni-
xations-Wagen sind die beiden oberen Verschlüsse
durch dieselbe Nufs nacheinander zu bewegen und
zwar von aufsen mittelst eines Doppelgriffes und von
innen mittelst eines schleifenartig geformten Griffes.
Bei den Thüren in den Seitenwänden der
Coupewagen wird die schiefsende Falle durch einen
Drücker und getrennt hiervon der Einreiber durch
sinen Doppelgriff bewegt. Beide Griffe sind nur an
der Aufsenfläche des Wagens angebracht und können
vom Inneren nur durch das geöffnete Fenster erreicht
werden. Der unterste Riegel mit dem vierkantigen Dorn
soll bei allen Thüren in den Stirn- und Seitenwänden
ıuır von aufsen geöffnet werden können.
Die Drehthüren.in den Zwischenwänden
srhalten ein Drückerschlofs mit schiefsender Falle und
ınter demselben einen Riegel, welcher durch einen
vierkantigen Dorn bewegt werden kann. Beide Ver-
zchlüsse müssen von beiden Seiten der Thür zu be-
vegen sein und erhält der obere einen schleifenartigen
Drücker wie bei den Stirnwandthüren, während der
aıntere nur vom Zugpersonal durch einen besonderen
Schlüssel geöffnet werden kann.
Die Abmessungen für den vierkantigen Dorn zu
dem untersten Thürverschlufs und für den zugehörigen
Schlüssel sind in der nachfolgenden Zusammenstellung
angegeben. cfr. Seite 15—18.
Vi
‘pezielle Bestimmungen für die einzel-
nen Gattungen der Personenwagen.
Für die Konstruktion der einzelnen Wagen-
zattungen sind nachstehende spezielle Bestim-
nungen maafsgebend:
a. Interkommunikations-Wagen I./II. Klasse
mit Mittelgang.
Zeichnung Anlage 1ı.
Die Wagen erhalten eine Abtheilung I. Klasse mit
> Plätzen und drei Abtheilungen II Klasse mit je
> Plätzen. Von letzteren sind besondere Coupes für
)amen und für Nichtraucher, dem lokalen Bedürfnifs
ntsprechend, durch Drehthüren abzuschliefsen.
Die Wagen, welche nur II. Klasse enthalten, und
lie kombinirten Wagen I. und II. Klasse sollen gleiche
‘‚änge erhalten. Bei ersteren erhält das Damen-Coupe
lie für die I. Klasse festgesetzte Länge.
Die Wände zwischen den Sitzen sind sämmtlich
»äs an die Decke zu führen. Jedes Coupe erhält ent-
veder, wie bei allen übrigen Personenwagen I. und
I. Klasse, auf jeder Seite drei Fenster, von denen das
nittlere beweglich ist, oder, namentlich bei Bahnen mit
;chönen Aussichtspunkten, nur zwei Fenster, welche
»eide beweglich zu machen sind. Falls klimatische
Verhältnisse es wünschenswerth erscheinen lassen, ge-
ıügt selbst ein Fenster auf jeder Seite der Coupes I.
ınd II. Klasse,
‚Der Mittelgang ist so angeordnet, dafs sich zur
nen Seite desselben ı Sitzplatz und zur anderen Seite
ı Plätze II. Klasse resp. 2 Plätze I. Klasse befinden.
7wischen den nebeneinander liegenden Sitzen sind be-
‚egliche Armlehnen anzubringen, welche nur so lang
ein dürfen, dafs sie unter die in bequemer Höhe be-
ndlichen Kopfbacken unterschlagen. In der II. Klasse
st nur eine bewegliche Armlehne für den Sitz anzu-
ringen, welcher dem Mittelgang zunächst liegt,
Die Breite der Wagenkasten soll in den Aufsen-
'ächen der Seitenwände 3,:zvom und im Lichten 2,960 m
v‚etragen; hieraus ergiebt sich nach Abzug von 540 mm
ir den Mittelgang die Breite eines Sitzplatzes I. Klasse
‚05 mm, die Breite eines Sitzplatzes II. Klasse 605 mm
ie Länge einer Abtheilung beträgt
im Lichten für I. Klasse 2,:0o m’
« « « II. « 1,880 MM.
Das Dach des Wagenkastens ist nach einer Ellipse
bgerundet.
Die übrigen Abmessungen der Wagen sind in der
ı1achstehenden Zusammenstellung enthalten. cfr. Seite
'5— 18.
Da nach den technischen Vereinbarungen der
JIL. Techniker- Versammlung des Vereins deutscher
£isenbahn-Verwaltungen eine Breite der Wagenkasten
iber 2,900 m hinaus nur dann zulässig ist, wenn die
»eweglichen Fenster in den Langseiten der Wagen so
»ingerichtet sind, dafs ein Hinausstecken des Kopfes
nicht möglich ist, so soll vor den betreffenden Fenstern
an der Innenfläche ein horizontaler fester Rundstah