Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

(,4oo M hoch über dem Fufsboden angebracht werden. 
Die betreffenden Fenster sollen aufserdem nur so weit 
neruntergelassen werden können, dafs sie stets noch 
nindestens den vierten Theil der lichten Fensteröffnung 
lecken. Jeder Wagen mit Bremse erhält bei Gas- oder 
Jelbeleuchtung 6 Laternen, jeder Wagen ohne Bremse 
; Laternen. 
b. Interkommunikations-Wagen III. Klasse. 
Zeichnung Anlage 2. 
Die Wagen erhalten 5 getrennte Abtheilungen mit 
e 10 Sitzplätzen. Die Scheidewände der einzelnen 
Abtheilungen sind 1,scoom über dem Fufsboden hoch. 
Sofern für Damen und Nichtraucher besonders abge- 
;rennte Coupes ausgeführt werden, deren Zahl nach 
Jem lokalen Bedürfnifs zu bemessen ist, und welche so 
zu legen sind, dafs in einem Wagen je zwei und drei Ab- 
:heilungen zusammenhängen, so sind die Scheidewände 
»is zur Wagendecke zu führen und in denselben ver- 
schliefsbare Drehthüren anzubringen. Die äufsere Länge 
jes Wagenkastens darf durch diese Anordnung jedoch 
ıicht geändert werden. 
Jede Abtheilung erhält in jeder Seitenwand ein 
Fenster zum Herunterlassen und vor demselben an der 
[nnenfläche einen horizontalen festen Rundstab in Höhe 
von 1,400 m über dem Fufsboden. Der Mittelgang ist 
30 angeordnet, dafs sich zur einen Seite desselben 2 
ınd zur anderen 3 Sitzplätze befinden. 
Die Breite des Wagenkastens beträgt in den Aufsen- 
lächen der Seitenwände 3,100 m und im Lichten 2,960 m; 
aieraus ergiebt sich nach Abzug von 460mm für den 
\LTittelgang die Breite eines Sitzplatzes zu 500 mm. 
Das Dach des Wagenkastens ist nach einer Ellipse 
ıbzurunden. Auf der Mitte des Daches ist ein Auf- 
;atz mit Ventilationsklappen und seitlichen Fenstern 
ınzubringen. 
Die Länge einer Abtheilung im Lichten beträgt 
zs0 M. 
Die übrigen Abmessungen der Wagen sind in der 
nachfolgenden Zusammenstellung enthalten, cfr. Seite 
5—18. 
Jeder Wagen erhält bei Gas- oder Oelbeleuchtung 
+ Laternen. 
c. Interkommunikations-Wagen IV. Klasse. 
Zeichnung Anlage 3. 
Der Wagenkasten erhält eine äufsere Länge von 
7,900 m. Diese Länge ist etwas gröfser als bei den 
pisherigen Ausführungen, um das Einbringen der Trag- 
jahren für den Verwundeten-Transport zu erleichtern. 
Aus demselben Grunde sind die Eingangsthüren zwei- 
dügelig und so auszuführen, dafs der kleinere Flügel 
nn der Regel geschlossen bleibt. Jeder Wagenkasten 
zrhält Säulen und Haken zum Einhängen von Trag- 
oahren für den Verwundeten- Transport. 
Falls besondere Abtheilungen für Frauen nöthig 
sind, ist zwischen jenen Säulen eine bis zur Decke 
‚eichende, herausnehmbare Zwischenwand mit ver- 
schliefsbarer: Drehthür anzubringen. 
Die in jeder Seitenwand und den Eingangsthüren 
ıngebrachten Fenster sind zum Schutz gegen Beschädi- 
zung durch Traglasten von innen zu vergittern. Jede 
Seitenwand erhält vier bewegliche Fenster. 
Die Plattform vor den Eingangsthüren ist aus 
zücksicht für den Verwundeten-Transport breiter als 
»jei den übrigen Interkommunikations-Wagen vorge- 
‚ehen und müssen aus demselben Grunde die Geländer 
ler Plattformen nach Maafsgabe der Zeichnung abge- 
ichrägt sein. 
Um das Einbringen der Tragbahren mit Kranken 
nöglichst zu erleichtern, sind die Geländer der Platt- 
orm so einzurichten, dafs dieselben horizontal herunter- 
veklappt werden können. 
Es ist in der Mitte des Wagenkastens ein Aufsatz 
mit Ventilationsklappen und seitlichen Fenstern ange- 
>racht. 
Die Abmessungen der Wagen sind in der nach- 
olgenden Zusammenstellung enthalten, cfr. Seite 15 
Ȋs 18. 
Jeder Wagen erhält bei Gas- oder Oel-Beleuchtung 
» Laternen, von welchen zwei in den Stirnwänden des 
Nagenkastens anzubringen sind. 
1 Coupe-Wagen [I./II. Klasse mit seitlich aufschlagen- 
den, nicht eingebauten Thüren und ohne innere 
Kommunikation. 
Zeichnung Anlage 4. 
Die Wagen erhalten ein Coupe I. Klasse mit 
> Sitzplätzen und drei Coupes II. Klasse mit je 8 Sitz- 
»lätzen. An Stelle des ersteren tritt bei Wagen, welche 
ıur II. Klasse führen, ein Damen-Coupe. 
Zwischen den einzelnen Sitzen sind bewegliche 
\rmlehnen anzubringen, welche nur so lang sein dürfen, 
lafs sie unter die in bequemer Höhe befindlichen Kopf- 
yacken unterschlagen. In jeder Sitzreihe sind zwei 
jewegliche Armlehnen bei I. Klasse und eine der- 
rleichen bei II. Klasse anzubringen. Die Breite der 
Vagenkasten beider Gattungen beträgt in den Aufsen- 
ächen der Seitenwände 2,606 m und im Lichten 2,470 m. 
Hieraus ergiebt sich die 
Breite eines Sitzplatzes I. Klasse .. 823 mm 
„ „ „ ZI. .. 617 mm. 
Die Coupelänge im Lichten ist wie bei den Inter- 
<ommunikations-Wagen 
für I. Klasse .. 2,200m - 
„mL, . . 1,880 M. 
Jedes Coupe erhält in jeder Seitenwand drei 
fenster, von denen das mittlere in der Einganesthür 
ıeruntergelassen werden kann. 
Es beträgt ferner 
die äufsere Länge des Wagenkastens . 8,000 m 
die äufsere Länge des Untergestells .. 8,40com 
Die übrigen Abmessungen der Wagen sind in der 
ıachfolgenden Zusammenstellung enthalten, cfr. Seite 
5—18, 
Bei Gas- oder Oel-Beleuchtung erhält jeder Wagen 
Laternen. 
>» Coupe-Wagen [I., I/II. und II. Klasse mit seitlich 
aufschlagenden, eingebauten Thüren und innerer 
Kommunikation. 
Zeichnung Anlage 5. 
Die Wagen erhalten drei Coupes und zwischen 
jen eingebauten Seitenthüren einen Gang, welcher so 
yelegt ist, dafs ein Coupe von den beiden übrigen 
ıbgyesondert ist.
	        
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