Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

Es enthalten die Wagen I. Klasse 20 Sitzplätze, 
lie‘ kombinirten I./II. Klasse 6 Plätze I. Klasse und 
[8 Plätze II. Klasse, und die Wagen II. Klasse 26 Plätze. 
Bei sämmtlichen Wagen ist neben dem Ver- 
bindungsgang zwischen den Seitenthüren ein Abort 
ıngebracht, sowie bei denen I. Klasse und den kom- 
»inirten I./II. Klasse dieser Gang längs der einen Seiten- 
wand so fortgesetzt, dafs das mittlere Coupe ganz 
abgeschlossen ist. 
Die Breite der Wagenkasten beträgt in den Aufsen- 
Alächen der Seitenwände 3,z0o m und im Lichten 2,960 m. 
An den Stirnwänden des Wagenkastens sind je vier 
Mätze I. Klasse resp. fünf Plätze II. Klasse von 
740 mm resp. 577 bis 650 mm Breite angebracht. 
Die Breite der übrigen Sitzplätze an den Scheide- 
vänden beträgt: 
für I. Klasse 723 bis 740 mm 
„Mm. „590 -, 605mm. 
Die Länge eines jeden Coupes sowohl I., als 
uch II. Klasse beträgt 2,0so m, die äufsere Länge des 
Wagenkastens 8,000 m, die äufsere Länge des Unter- 
zestelles 8,400 m. 
Für die Anordnung der Fenster und der beweg- 
lichen Armlehnen gelten dieselben Bestimmungen, wie 
ür die Interkommunikations-Wagen I./II. Klasse. 
Die übrigen Abmessungen der Wagen sind in der 
ıachstehenden Zusammenstellung enthalten, cfr. Seite 
'5—18. 
Bei Gas- oder Oel-Beleuchtung erhält jeder Wagen 
: Laternen. 
F. Interkommunikations-Wagen 1./II. Klasse mit seit- 
lich abgeschlossenem Gange. 
Zeichnung Anlage 6. 
Der Kasten enthält ein Coupe I. Klasse und zwei 
ganze Coupes II Klasse von denselben lichten Län- 
gen wie bei den übrigen Wagen; ferner an der einen 
Stirnwand ein Halb-Coupe II. Klasse von 1,340 m lichter 
Länge und an der anderen Stirnwand einen Abort von 
D,700 M lichter Länge. 
Die Breite des Wagenkastens beträgt in den 
Aufsenflächen der Seitenwände 3,:0o m und die Breite 
des seitlichen Ganges im Lichten exkl. der Vorsprünge 
an den Fenstern und Thüren O,;som. Die Coupes, 
welche von dem abgeschlossenen Seitengange aus durch 
Schiebethüren zugänglich sind, erhalten eine lichte Breite 
7OoN 2,145 M und sowohl für die I. als für die IL Klasse 
Irei Sitzplätze von je 715mm in der Breite des Wagens. 
Die Coupes erhalten in den Seitenwänden des 
Wagenkastens dieselbe Anordnung der Fenster wie bei 
Jen übrigen Wagen I./II. Klasse. Die beweglichen 
Fenster müssen, wie bei den Interkommunikations- 
Wagen mit Mittelgang, vergittert sein. In der Zwischen- 
wand, welche den Seitengang begrenzt, sind in den 
5chiebethüren feste Fenster anzubringen. 
Die für die Wagen festgesetzten Abmessungen 
ind in der nachfolgenden Zusammenstellung enthal- 
en, cfr. Seite 15—18. 
Das Abort-Coupe und das Halb-Coupe II. Klasse 
srhalten in der Seitenwand des Wagens je ein beweg- 
iches Fenster; letzteres aufserdem noch ein festes 
Fenster und in der Stirnwand des Wagens ein be- 
vegliches Fenster symmetrisch zu dem‘ in der Ein- 
zangsthür der Stirnwand. 
Bei Gas- oder Oel-Beleuchtung erhält der Wagen 
5 Laternen. 
Anordnung des Abortes. 
Die Zahl der mit Abort zu versehenden Personen- 
vagen richtet sich nach dem lokalen Bedürfnisse der 
äunzelnen Bahnen. 
Der Zugang zu dem Abort soll möglichst bequem 
’nd ungenirt sein. 
Bei den Interkommunikations-Wagen mit 
ınd ohne Abort sollen die Längen der Wagenkasten 
owie der Untergestelle durchaus gleich sein. ; 
Bei den Coupewagen I und II Klasse mit 
eitlich eingebauten Thüren ist der Abort neben 
:em Verbindungsgang Zwischen den eingebauten Thüren 
ınd bei den Interkommunikations-Wagen mit 
‚eitlich abgeschlossenem Gange neben der einen 
Stirmnwand des Wagens angeordnet 
Anordnung des Bremsersitzes, 
a.  Interkommunikations-Wagen. 
Bei den Interkommunikations- Wagen sind 
Iremsersitze ganz entbehrlich und Klappsitze auf 
ier Plattform ausreichend, wenn die klimatischen Ver- 
‚ältnisse diese Anordnung zulassen. Im andern Falle 
ınd sofern die Plattform nicht ganz eingebaut wird, 
ind die Bremsersitze zwischen doppelten Eingangs- 
hüren nach den Anlagen ı—3 anzubringen. 
Ueber das Wagendach erhöhte und . bedeckte 
3remsersitze sind nicht erforderlich. 
b. Coupe-Wagen mit Seitenthüren. 
Bei den Coupe-Wagen mit Seitenthüren, 
leichviel, ob dieselben eingebaut sind oder nicht, soll 
'er Bremsersitz auf das Dach des Wagens direkt auf- 
ebaut werden, so dafs der Bremser sitzend senkrecht 
ur Zugrichtung sieht, damit er den Zug und die Sig- 
ale nach vor- und rückwärts hin beobachten kann. 
Die Bremsspindel ist vom Wagen aus gesehen links 
ind der Sitz des Bremsers rechts anzuordnen. 
Das Bremser-Coupe erhält im Grundrifs die Form 
ines Parallel-Trapezes, dessen parallele Seiten derart 
nit der Stirnwand des Wagens parallel laufen, dafs die 
ingere Seite an der Stirnwand des Wagens liegt. In 
iner der konvergirenden Seiten ist eine nach aufsen 
ufschlagende Thür angebracht, welche oben durch 
inen Bogen derart begrenzt wird, dafs sie in geöffnetem 
"ustande senkrecht zum Geleis stehend noch um 150mm 
on dem Normalprofil des lichten Raumes entfernt bleibt. 
fr. Anlagen 4 und ”" 
c. Interkommunikations-Wagen mit seitlich 
abgeschlossenem Gange. 
Bei den Interkommunikations - Wagen mit 
jeitlich abgeschlossenem Gange kann der Bremser in 
Jem Seitenvrange pDlacirt werden. cfr. Anlase 6.
	        
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