Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

VORBEMERKUNGEN. 
OD 
S 7 
I dem vorliegenden Heft sind die Normal-Kon- 
— struktionen für diejenigen Betriebsmittel der preufsi- 
schen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden 
”rivatbahnen zusammengestellt, welche auf den Bahnen 
ıntergeordneter Bedeutung mit normaler Spur unter 
den gewöhnlichen Verhältnissen hauptsächlich zur Ver- 
wendung gelangen. 
Nachdem bereits ausgedehnte Bahnstrecken nach 
der Bahnordnung für die deutschen Eisenbahnen unter- 
zeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 gebaut und 
in Betrieb genommen worden sind, auch genügende 
Erfahrungen über das Eigenartige der Betriebsverhält- 
nisse solcher Bahnen vorliegen, erschien es zweck- 
mäfsig, nunmehr Normen für die Konstruktion von 
Betriebsmitteln aufzustellen, welche diesen besonderen 
Verhältnissen angepafst sind. Wenn auch die normal- 
spurigen Bahnen untergeordneter Bedeutung unter sich 
wesentliche Verschiedenheiten aufweisen, so ist es doch 
nöglich, die Bahnen mit annähernd gleichen Verhält- 
ıssen in 2 Gruppen zusammen zu fassen und für jede 
derselben gemeinsame Betriebsmittel zu konstruiren. 
Die aufgestellten Normalien enthalten die Kon- 
struktionen: 
ı) der zweiachsigen gekuppelten Tenderlokomotive 
von ca. 20 t Dienstgewicht, 
2) der dreiachsigen gekuppelten Tenderlokomotive 
von ca. 20. t Dienstrewicht. 
:) der leichten Personenwagen II/III. Klasse, 
1) desgleichen III. Klasse, 
;) desgleichen IV. Klasse, 
je mit 4 und 5 m Radstand und 
°) des kombinirten Gepäck- und Postwagens mit 4 
resp. 4,5 m Radstand. 
Die leichtere Lokomotive ist für Strecken mit 
näfsigen, die schwerere für Strecken mit stärkeren 
Neigungen bestimmt. Beide Lokomotiven, welche 
jur Verwendung auf Bahnen mit leichtem Oberbau 
-onstruirt. sind, dienen gleichzeitig zum Rangiren 
‚uf den Bahnhöfen der Hauptbahnen. Die Wagen 
ınterscheiden sich vorzugsweise im Radstande; die- 
enigen mit 4m Radstand sind für Bahnen mit Kurven 
nter 250 m Radius bestimmt und besonders leicht 
;onstruirt, während die Wagen mit 5 m bezw. 4,5 m 
’adstand auf den Strecken mit Kurvenradien von über 
50 m benutzt werden sollen. Von der Aufstellung 
ines Projektes für Güterwagen ist Abstand genommen 
vorden, weil es für normalspurige Bahnen untergeord- 
ıeter Bedeutung als Bedingung angesehen werden kann, 
Jafs die Güterwagen der Hauptbahnen übergehen kön- 
ı1en. Durch diesen Umstand ist zugleich die Grenze 
‚estgesetzt, bis zu welcher der Kurvenradius auf den 
ıormalspurigen Bahnen untergeordneter Bedeutung 
ıoch zweckmäfsie gewählt werden darf. 
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