Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

I. Personenwagen. 
Als Normalkonstruktion für die Personenwagen 
ler Bahnen untergeordneter Bedeutung ist das Inter- 
kommunikationssystem gewählt, Es kommen zur An- 
wendung: 
". Interkommunikationswagen II/III. Klasse je mit 
5m und mit 4 m Radstand, 
'. [nterkommunikationswagen II. Klasse je mit 5m 
und mit 4 m Radstand und 
„ Interkommunikationswagen IV. Klasse je mit 5m 
und mit 4 m Radstand. 
Sämmtliche Wagen sind zweiachsig. 
Das Untergestell der sämmtlichen Wagen ist ent- 
sprechend der geringeren Inanspruchnahme der letzteren 
aus Profileisen von möglichst geringem Gewicht zu- 
;ammenzusetzen. (Anlage 10.) 
Aus denselben Gründen erhalten die Wagen auch 
eine leichtere als die seitherige Normalachse, deren 
Räder: mit möglichster Gewichtsersparnifs bei vortheil- 
haftester Materialvertheilung zu -konstruiren sind. 
Die den Achsen entsprechenden Achsbuchsen sind 
n der Anlage 9 dargestellt. 
Der Zugapparat und die Kuppelungsvorrichtung 
ler Wagen für Hauptbahnen sind auch für die Wagen 
der Bahnen untergeordneter Bedeutung beizubehalten. 
Spezielle Bestimmungen für die ein- 
zelnen Gattungen der Personenwagen. 
Für die Konstruktion der einzelnen Wagengattungen 
sind nachstehende spezielle Bestimmungen mafsgebend., 
a. Personenwagen I[L./II. Klasse. 
Zeichnungen Anlage ı und 2. 
Die Wagen erhalten zwei Coupes II. Klasse, die 
von der Abtheilung III. Klasse durch eine Wand ge- 
trennt sind. Je nach den örtlichen Bedürfnissen 
können auch die beiden Coupes IL Klasse durch eine 
Wand noch besonders abgeschlossen werden. 
Die Abtheilung III. Klasse, welche bei den Wagen 
mit 5m Radstand drei Coupes: und bei den Wagen 
mit 4 m Radstand zwei Coupes enthält, hat keine 
festen Zwischenwände erhalten, doch werden, wie auch 
in der II. Klasse, die Rücklehnen derjenigen Sitze, 
welche nicht an einer festen Wand angebracht sind, 
so hoch ausgeführt, dafs die sitzenden Reisenden nicht 
durch Zuegeluft belästioet werden können. 
Der durch den Wagen führende Gang ist so an- 
seordnet, dafs in der IIL. Klasse zu einer Seite drei 
Sitzplätze und zur anderen zwei Sitzplätze vorhanden 
ind, während sich in der II. Klasse zu jeder Seite 
sleich lange Sitze zu je zwei Personen befinden, 
Die Breite des Wagenkastens soll in den Aufsen- 
lächen der Seitenwände 3,:z0oo m und im Lichten 
3,000 m betragen; hieraus ergiebt sich nach Abzug 
on 500 mm für den Mittelgang die Breite eines Sitz- 
»latzes II. Klasse zu 625 mm und die Breite eines 
Mtzplatzes III. Klasse. zu 500 mm. 
Die Länge: einer Abtheilung beträgt 
im Lichten für II. Klasse 1,6s7 resp. 1,660 m. 
» HIT. » I,soco M. 
Die übrigen Abmessungen der Wagen sind in der 
1achfolgenden Zusammenstellung enthalten; vergleiche 
zeite 8 u. 9. . 
Die Sitze sind möglichst leicht aus Latten auf 
äisernem Gestell konstruirt, 
In der II. Klasse sind dieselben mit Polsterkissen 
zu belegen, auch erhalten dieselben hierdurch eine um 
50 mm gröfsere Tiefe und durch die Anbringung von 
Armlehnen an den Enden eine gröfsere Bequemlichkeit. 
Die Sitze und Rücklehnen der II. Klasse können auch 
ıus perforirten Fournirplatten oder Rohrgeflecht her- 
vestellt und mit Polsterkissen belegt werden. 
Jedes Coupe hat zwei neben einander liegende 
zenster in jeder Seitenwand erhalten, doch kann je 
ıach den klimatischen Verhältnissen auch nur ein Fenster 
ıngebracht werden. 
Diese Fenster sind, wie auch die Fenster in den 
Stirnwandthüren, zum Herablassen eingerichtet. 
Vor den Fenstern in den Seitenwänden ist im 
nnern des Wagens ein Rundstab 1400 mm über dem 
“*ufsboden anzubringen. 
Auch sollen diese Fenster nur soweit herunterge- 
assen werden können, dafs sie stets noch mindestens 
len vierten Theil der lichten Fensteröffnuns decken. 
b. Personenwagen III. Klasse. 
Zeichnungen Anlage 3 und 4. 
Die Wagen mit 5 m Radstand erhalten fünf 
Zoupes und die Wagen mit 4 m Radstand vier 
5oupes. die nach dem lokalen Bedürfnifs durch eine
	        
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