Full text: Normalien für Betriebsmittel der Preussischen Staatsbahnen und unter Staats-Verwaltung stehenden Privatbahnen

II. Post- und Gepäckwagen. 
Kombinirte Post- und Gepäckwagen. 
Zeichnungen Anlage 7 und 8. 
Die kombinirten Post- und Gepäckwagen haben 
>ntweder einen Radstand von 4,5 m oder einen solchen 
zon 4 m. 
Die Länge des Wagenkastens ist in beiden Fällen 
dieselbe, nur ist bei den letzteren an der Stirnseite 
ler Gepäckabtheilung keine Plattform angeordnet. Da 
aber der Zugang zu den Personenwagen von der auch 
len Zugbeamten zum Aufenthalt dienenden Gepäck- 
abtheilung aus auch während der Fahrt möglich sein 
nufs, so haben dieselben in der Stirnwand der Gepäck- 
abtheilung eine nach innen aufschlagende Thür erhalten, 
vor welcher sich eine Uebergangsklappe nebst Geländer 
befindet. 
Der Wagen ist durch eine feste Wand in zwei 
vollständig getrennte Abtheilungen getheilt, von welchen 
die eine zu Postzwecken eingerichtet ist, während die 
andere zur Unterbringung des Gepäcks und zum Aufent- 
halt der Zugbeamten dient. 
Die Post-Abtheilung erhält für gewöhnlich eine 
ichte Länge von 3,:23; m. Durch entsprechende Ver- 
schiebung der Scheidewand um etwa 500 mm kann im 
3edarfsfalle der Post- resp. Gepäckraum um dieses Mafs 
vergröfsert werden. 
‚Die Ausrüstung der Postabtheilung besteht aus 
nem an der Wagen-Stirnwand angebrachten Pult- 
chrank mit 20 Brieffächern, zwei Packbords an der 
>ntgegengesetzten Wand, Briefkasten und den erfor- 
lerlichen Inventarien, 
Der Zugang erfolgt durch Thüren von 1,:60 m in 
len Seitenwänden des Wagens. 
Die Gepäckabtheilung ist ihrem doppelten Zweck 
intsprechend eingerichtet. Sie enthält daher aufser 
ien nöthigen Packbords an den freien Wänden einen 
‚equemen Sitz für den Zugführer, vor welchem ein 
2stes Repositorium mit Schreibklappe angeordnet ist, 
nd einen Schrank zur Unterbringung der im Zuge 
nitzuführenden Inventarien, 
Die Seitenthüren dieser Abtheilung, welche nur bei 
ıen Wagen mit 4m Radstand auch als Einsteigethüren 
ür den Zugführer dienen sollen, erhalten dieselben Ab- 
nessungen wie die Thüren der Postabtheilung. 
Wo die Betriebsverhältnisse es bedingen, erhalten 
lie Wagen einen Abort, der als Einbau in die Gepäck- 
ıbtheilung anzuordnen ist. Bei den Wagen mit 4,5 m 
Radstand wird derselbe von der Plattform aus zu- 
yänglich gemacht. 
An der Zwischenwand des Wagens ist als Ein- 
au in den Gepäckraum das Hundecoupe angeordnet, 
welches von aufsen aus zugänglich ist
	        
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