II. Post- und Gepäckwagen.
Kombinirte Post- und Gepäckwagen.
Zeichnungen Anlage 7 und 8.
Die kombinirten Post- und Gepäckwagen haben
>ntweder einen Radstand von 4,5 m oder einen solchen
zon 4 m.
Die Länge des Wagenkastens ist in beiden Fällen
dieselbe, nur ist bei den letzteren an der Stirnseite
ler Gepäckabtheilung keine Plattform angeordnet. Da
aber der Zugang zu den Personenwagen von der auch
len Zugbeamten zum Aufenthalt dienenden Gepäck-
abtheilung aus auch während der Fahrt möglich sein
nufs, so haben dieselben in der Stirnwand der Gepäck-
abtheilung eine nach innen aufschlagende Thür erhalten,
vor welcher sich eine Uebergangsklappe nebst Geländer
befindet.
Der Wagen ist durch eine feste Wand in zwei
vollständig getrennte Abtheilungen getheilt, von welchen
die eine zu Postzwecken eingerichtet ist, während die
andere zur Unterbringung des Gepäcks und zum Aufent-
halt der Zugbeamten dient.
Die Post-Abtheilung erhält für gewöhnlich eine
ichte Länge von 3,:23; m. Durch entsprechende Ver-
schiebung der Scheidewand um etwa 500 mm kann im
3edarfsfalle der Post- resp. Gepäckraum um dieses Mafs
vergröfsert werden.
‚Die Ausrüstung der Postabtheilung besteht aus
nem an der Wagen-Stirnwand angebrachten Pult-
chrank mit 20 Brieffächern, zwei Packbords an der
>ntgegengesetzten Wand, Briefkasten und den erfor-
lerlichen Inventarien,
Der Zugang erfolgt durch Thüren von 1,:60 m in
len Seitenwänden des Wagens.
Die Gepäckabtheilung ist ihrem doppelten Zweck
intsprechend eingerichtet. Sie enthält daher aufser
ien nöthigen Packbords an den freien Wänden einen
‚equemen Sitz für den Zugführer, vor welchem ein
2stes Repositorium mit Schreibklappe angeordnet ist,
nd einen Schrank zur Unterbringung der im Zuge
nitzuführenden Inventarien,
Die Seitenthüren dieser Abtheilung, welche nur bei
ıen Wagen mit 4m Radstand auch als Einsteigethüren
ür den Zugführer dienen sollen, erhalten dieselben Ab-
nessungen wie die Thüren der Postabtheilung.
Wo die Betriebsverhältnisse es bedingen, erhalten
lie Wagen einen Abort, der als Einbau in die Gepäck-
ıbtheilung anzuordnen ist. Bei den Wagen mit 4,5 m
Radstand wird derselbe von der Plattform aus zu-
yänglich gemacht.
An der Zwischenwand des Wagens ist als Ein-
au in den Gepäckraum das Hundecoupe angeordnet,
welches von aufsen aus zugänglich ist