Die Betheiligung des Ressort-Ministers, des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegen—
heiten, Freiherrn von Altenstein, an dem in Aussicht genommenen Gesetzgebungswerk wurde
durch das nachfolgende an ihn gerichtete Schreiben des Staatskanzlers, Fürsten von Harden—
berg, vom 4. November 1817 vorbehalten:
Aus der abschriftlich angebogenen, unter dem 3. November d. J. ergangenen Kabinets—
Ordre werden Ew. Excellenz gefälligst ersehen, daß des Königs Majestät in Erwägung des
obwaltenden Bedürfnisses zur Verbesserung des Erziehungs- und Unterrichts-Wesens, Sich
bewogen gefunden haben, Behufs der Ausarbeitung einer allgemeinen Schulverordnung eine
Immediat-Kommission unter dem Vorsitz des Herrn Minister-Staatssekretärs von Klewitz
niederzusetzen. Es versteht sich von selbst, daß hierbei die Konkurrenz Ew. Excellenz, als Chef
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mehr werden die Arbeiten der gedachten Kommission auf jeden Fall zu Ihrer Verfügung und
Begutachtung gelangen, bevor solche dem Königlichen Staatsrath vorgelegt werden. Ich gebe
Ew. Excellenz jedoch ergebenst anheim, auch mit den Beamten Ihres Ministerii, welche zu
Mitgliedern dieser Kommission ernannt worden sind, im Laufe der Verhandlungen von Zeit
zu Zeit über diesen Gegenstand Rücksprache zu nehmen, da mir dies der kürzeste Weg zu sein
scheint, um die abweichenden Meinungen möglichst zu vereinigen und ein der Wichtigkeit der
Sache und dem Zwecke entsprechendes Refultat herbeizuführen.
Die Allerhöchst ernannte Kommission überreichte den von ihr ausgearbeiteten Entwurf
eines allgemeinen Gesetzes über die Verfassung des Schulwesens im Preußischen Staate unter
dem 27. Juni 1819.
Dieser Entwurf lautet: