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Was jene Bestimmungen enthalten, ist nur eine Modification der Verpflichtung zum
Dienst im stehenden Heere, für die in den Seminarien zu bildenden Lehrer an untern Schulen
während ihrer Vorbereitungszeit und für die Schullehrer überhaupt, welche das Verhältniß
dieses Standes zu fordern scheint.
Der Beruf des Lehrers auch an untern Schulen, wenn er so wie er soll, geübt wird,
ist so wenig mechanisch, vielmehr so geistiger Art, und dagegen die Beschaffenheit der sich ˖ihm
widmenden Subjecte an innerer und äußerer Bildung größtentheils so dürftig, daß es die
äußerste Sorgfalt erfordert, den, welcher einmal für ihn gewonnen und auf einen guten Weg
der Ausbildung dafür gebracht ist, fest auf diesem zu erhalten, und alles, was ihn davon
abziehen oder dabei zerstreuen könnte, zu entfernen, wenn er nur einigermaßen seiner Be—
stimmung entsprechen fsoll.
Die Vorbereitung der Lehrer an untern Schulen kann in einem durchaus planmäßigen
Gange nur äußerst mühevoll und langsam vorwärts schreiten, und daher eine auch nur ein—
sährige Unterbrechung durch den Dienst im stehenden Heere nicht vertragen. Eine Verlänge—
rung der Vorbereitungszeit wäre unumgänglich nöthig, um den inzwischen erlittenen Verlust
an Kenntnissen, an Lehrgeschicklichkeit, wahrscheinlich auch an Sinn und Liebe für den Beruf,
wieder zu ersetzen. Ohne bedeutende Erhöhung der Kosten, welche der Staat auf die Bildung
jedes einzelnen Seminaristen wendet, würde dies nicht zu bewirken sein, und doch bliebe es
zweifelhaft, ob der einmal abgerissene Zusammenhang der Vorbereitung wiederhergestellt, der
Zweck derselben dennoch bei allen und in gleichem Grade, wie ohne die dazwischen getretene
Störung, erreicht werden könne.
Diese Nachtheile sind unvermeidlich, der Präparand mag während seines Cursus im
Seminario, oder nach dessen Beendigung, in's stehende Heer treten. Er muß frisch aus jenem
heraus an seinen Beruf in einer Schule kommen, wenn er dem Zwecke gemäß in ihm wirken,
und in seiner fernern Ausbildung für ihn fortschreiten soll.
Die Leistung des Dienstes im stehenden Heere vor dem Eintritt in's Seminarium
würde, da sie doch erst mit dem siebenzehnten Jahre anfangen könnte, denselben, wäre sie
dreijährig, über das für den Lehrerberuf am meisten bildsame Alter hinausschieben. Um sie
auf ein Jahr zu beschränken, sind die Bedingungen, unter welchen diese Begünstigung Statt
finden kann, bei denen, die Lehrer an untern Schulen werden wollen, in ihrem siebenzehnten
Jahre schwerlich vorauszusehen. Im Allgemeinen aber läßt sich annehmen, daß während dieser
Dienstzeit gewiß sehr viele die Lust zum Schullehrerstande, für welchen es ohnehin keinen
Ueberfluß an Subjecten giebt, und wozu die Aufmunterung deswegen vielmehr verstärkt, nicht
geschwächt werden muß, verlieren würden.
Was die schon angestellten Lehrer betrifft, so gilt das Meiste, was in Ansehung der
Präparanden gesagt ist, auch von ihnen. Das Element der Schule, wovon man wünschen
mnuß, daß der Lehrer ganz und gar in ihm leben und auf's innigste von ihm durchdrungen
werden möge, ist von demjenigen, worin der Dienst im stehenden Heere einführt, zu ver—
schieden, als daß nicht Grund zu der Besorgniß vorhanden sein sollte, der Lehrer werde in
letzterem seinem Berufe und dem ernsten Streben sich immer mehr dafür zu vervollkommnen,
entfremdet, und dagegen für eine diesem nicht zusagende Lebens- und Sinnesart empfänglich
werden. Hierin hat es mit dem Stande der Schullehrer fast dieselbe Bewandniß, wie mit
dem der Geistlichen. Dazu kommt noch, daß eine große Anzahl von Schulen, die nur einen
dehrer haben, die ganze Zeit über, wo dieser im stehenden Heere dient, entweder völlig ge—
schlossen werden müßten, oder nur sehr ungenügend besorgt werden könnten.
Die Nothwendigkeit, diese Verhältnisse zu berücksichtigen, ist auch schon eingesehen und
durch die That anerkannt worden, wie dies bei der immer mehr zunehmenden Ueberzeugung
don der Wichtigkeit der Schulen und ihrer Lehrer für die gesammte National-Cultur, und
bon der Dringlichkeit, durch sorgsame Pflege die Erreichung ihres Zweckes zum Besten des
Ganzen zu sichern, nicht anders sein konnte. Allein hiebei, wie bisher, alles auf die Beur—
theilunge der Kommissionen zur Aushebung für den Militairdienst ankommen zu lassen, ist