Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 
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tektur verstehen. Verstehe man das letztere darunter, so stände 
ein erheblicher Theil der hiesigen Architekten von Ruf und Namen 
nicht auf Seiten der Petenten, sondern auf Seiten der Re— 
ormen des Handelsministers, wie dies aus den Unterschriften 
der von Benda, Böckmann und Genossen eingereichten Eingabe 
hervorgehe. Am bedauerlichsten sei, daß Mitglieder des 
hiesigen Architektenvereins kein Bedenken getragen hätten, auch 
die Studirenden der Bauakademie in die Agitation gegen die 
Reformen des Handelsministers hereinzuziehen. Unbefangene 
uind reife Männer müßten doch wissen, daß über schwierige 
Fragen unferes Unterrichtswesens nicht durch das Votum 
unger Studirender entschieden werden könne. Der erste Band 
der Unterschriften der Petition enthalte zum größeren Theil 
aur Namen von Studenten und frisch examinirten Bauführern. 
Mit solchen Autoritäten Eindruck auf die Volksoertretung zu 
machen, sei wohl noch niemals versucht worden. 
Der Regierungskommissar führte nunmehr aus, daß der 
alleinige Hintergrund der Petition die Besorgniß sei, daß der 
Techniker vor dem Juristen und Verwaltungsbeamten zurück— 
stehen werde, wenn er nicht dieselbe Vorbildung wie dieser 
genossen habe. Man frage nicht mehr: welche Vorbildung ist 
ür die technischen Studien, sondern welche ist für die 
Gleichstellung mit den Juristen am zweckmäßigsten. Deshalb gehe 
die Meinung bei den konsequenten Köpfen der Opposition dahin, auch 
die Realschule J. als Vorbildungsanstalt zu beseitigen und nur noch 
das Gymnasium stehen zu lassen. Die Realschule J. werde 
aur vorläufig, um nicht zu viel Anstoß zu erregen, tolerirt, 
»bwohl heute bereits die 84 Realschulen ein größeres Kontingent 
»on Studirenden des Baufachs lieferten, als die 240 Gym— 
nasien. Die früher beklagten Mängel der gymnasialen Vor— 
bildung würden jetzt im Interesse der angeblichen Standes— 
ehre ignorirt. Hierbei vergesse man nur, daß, um dem 
Juristen in der Vorbildung gleichzustehen, man schließlich auch 
noch die Universität an Stelle der technischen Hochschule setzen 
und statt des Zeichnens und Entwerfens Jurisprudenz treiben 
müßte. In der That gehe auch eine Strömung dahin, zu— 
aächst wenigstens ein Stuͤck Jurisprudenz an die technischen 
Hochschulen anzufügen und im Extrakt dem Techniker das 
deizubringen, was der Jurist auf der Universität zu studiren 
habe. Allein die Staatsregierung, welche die Pflicht habe, 
sür gründliche Bildung zu sorgen, könne sich nicht auf, Wege 
einlafsen, welche zum allgemeinen Dilettantismus führen 
müßten. Es sei auch nicht richtig, daß der Techniker 
nach seinem Schulzeugniß, statt nach seinen Leistungen ge— 
schätzt werde. Je bedeutender er schaffe, desto höher stehe er
	        
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