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Kommissionsberichte
in der oͤffentlichen Achtung und desto mehr gelte er als Be—
amter.
Die Petenten beriefen sich auf die Grundsätze der Denk—
schrift ihres Vereins vom 22. September 1874. Diese be—
achtenswerthe Denkschrift habe vor Allem darauf Gewicht
gelegt, daß die Vorbildung für die technischen Hochschulen eine
hollständige und in sich abgeschlossene sein müßte, daß
nur die Absolvirung einer höheren Lehranstalt und das
Maturitätszeugniß derselben zu den Studien berechtigen
solle. Dadurch sollte gegen den damals noch allgemein ver⸗
hreiteten Uebelfstand angekämpft werden, daß man aus der
Sekunda oder Prima einer Lehranstalt ohne Absolvirung der—
selben oder auch durch eine Aufnahmeprüfung auf die Hoch—
schulen übergehen konute und daß diese selbst noch Vorschulen
haͤtten, in denen die nicht abgeschlossene elementar⸗wissenschaft⸗
liche Vorbildung ergänzt wurde. Wesentlich durch das Verdienst
der preußischen Verwaltung sei es inzwischen gelungen, diese
Uebelstände fast ganz zu beseitigen. Indem man die Gleich—
sttellung der außerpreußischen mit den preußischen Hochschulen
davon abhängig machte, daß die ersteren den von Berlin aus—
gehenden strengeren Aufnahmebedingungen folgten, sei die in
ich abgeschlossene Vorbildung, die Maturitätsprüfung der
— —— Bedingung
sür die technischen Studien durchgesetzt. Auch die heute in
Preußen beabsichtigte Reform enthalte nicht eine Herabsetzung,
ondern eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen. Denn
waͤhrend heute noch die Abiturienten der Realschulen II. Ord⸗
nung und der Gewerbeschulen von 1870 berechtigt seien, in
die Bau⸗- und Gewerbeakademie und die Polytechniken zu
Hannover und Aachen als Studirende des Bau—- und
Hauingenieurfaches einzutreten und die Gewerbeschulabiturienten
auch un Maschinenfach das Staatsexamen machen können,
würden in Zukunft nur noch höhere Lehranstalten mit neun—
jaäͤhrigem Kursus, mit gleicher, wenn auch, auf verschiedenem
Sprachmaterial beruhender wissenschaftlicher Durchbildung
dieses Recht haben. Die Gewerbeschule, sofern sie eine
Mischung von Fachunterricht und allgemeinem Bildungsunter—
richt sei, werde überhaupt in Wegfall kommen, die Realschule
ohne neunjährigen Kursus werde für die polytechnischen Stu—
dien nicht mehr als ausreichend erachtet werden.
Statt diesen Fortschritt anzuerkennen, würfen sich die
Petenten nunmehr auf den Unterschied von Staatsbaubeamten
ind Privatarchitekten und verleugneten somit die Grundsätze,
welche sie selbst früher in der Denkschrift vom 22. Dezember
1874 aufgestellt hälten. Damals haͤtten sie die Unvollkommen—