Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Kommissionsberichte 
in der oͤffentlichen Achtung und desto mehr gelte er als Be— 
amter. 
Die Petenten beriefen sich auf die Grundsätze der Denk— 
schrift ihres Vereins vom 22. September 1874. Diese be— 
achtenswerthe Denkschrift habe vor Allem darauf Gewicht 
gelegt, daß die Vorbildung für die technischen Hochschulen eine 
hollständige und in sich abgeschlossene sein müßte, daß 
nur die Absolvirung einer höheren Lehranstalt und das 
Maturitätszeugniß derselben zu den Studien berechtigen 
solle. Dadurch sollte gegen den damals noch allgemein ver⸗ 
hreiteten Uebelfstand angekämpft werden, daß man aus der 
Sekunda oder Prima einer Lehranstalt ohne Absolvirung der— 
selben oder auch durch eine Aufnahmeprüfung auf die Hoch— 
schulen übergehen konute und daß diese selbst noch Vorschulen 
haͤtten, in denen die nicht abgeschlossene elementar⸗wissenschaft⸗ 
liche Vorbildung ergänzt wurde. Wesentlich durch das Verdienst 
der preußischen Verwaltung sei es inzwischen gelungen, diese 
Uebelstände fast ganz zu beseitigen. Indem man die Gleich— 
sttellung der außerpreußischen mit den preußischen Hochschulen 
davon abhängig machte, daß die ersteren den von Berlin aus— 
gehenden strengeren Aufnahmebedingungen folgten, sei die in 
ich abgeschlossene Vorbildung, die Maturitätsprüfung der 
— —— Bedingung 
sür die technischen Studien durchgesetzt. Auch die heute in 
Preußen beabsichtigte Reform enthalte nicht eine Herabsetzung, 
ondern eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen. Denn 
waͤhrend heute noch die Abiturienten der Realschulen II. Ord⸗ 
nung und der Gewerbeschulen von 1870 berechtigt seien, in 
die Bau⸗- und Gewerbeakademie und die Polytechniken zu 
Hannover und Aachen als Studirende des Bau—- und 
Hauingenieurfaches einzutreten und die Gewerbeschulabiturienten 
auch un Maschinenfach das Staatsexamen machen können, 
würden in Zukunft nur noch höhere Lehranstalten mit neun— 
jaäͤhrigem Kursus, mit gleicher, wenn auch, auf verschiedenem 
Sprachmaterial beruhender wissenschaftlicher Durchbildung 
dieses Recht haben. Die Gewerbeschule, sofern sie eine 
Mischung von Fachunterricht und allgemeinem Bildungsunter— 
richt sei, werde überhaupt in Wegfall kommen, die Realschule 
ohne neunjährigen Kursus werde für die polytechnischen Stu— 
dien nicht mehr als ausreichend erachtet werden. 
Statt diesen Fortschritt anzuerkennen, würfen sich die 
Petenten nunmehr auf den Unterschied von Staatsbaubeamten 
ind Privatarchitekten und verleugneten somit die Grundsätze, 
welche sie selbst früher in der Denkschrift vom 22. Dezember 
1874 aufgestellt hälten. Damals haͤtten sie die Unvollkommen—
	        
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