Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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heiten der gymnasialen Vorbildung noch anerkannt, eine fortgesetzte 
ebung des Schülers im Zeichnen für nothwendig erklärt und 
Fetont, daß für den künftigen Studirenden der Universität 
»orzugsweise Sprachkenntnisse, für den künftigen Techniker da— 
gegen vor Allem mathematische Kenntnisse und graphische 
Jertigkeiten (im freien und gebundenen Zeichnen) erforderlich 
eien, da auf der Hochschule zur elementaren Aneignung dieser 
Dinge die Zeit fehle. Damals hätten sie ferner in ihrer Denk— 
schrift anerkannt, daß die Vorbildung für die Baubeamtten 
und die Privaktechniker die gleiche sein müsse, da in beiden 
Sphären der Staats- und Privatprarxis jetzt gleich hohe 
Aufgaben gestellt würden, deren Lösung auch die gleich hohe 
geistige Reife erfordere. Und heute, wo diese gleichen Vorbe⸗ 
dingungen für Baubeamte uud Privattechniker ausgeführt 
würden, erklärten sie dies „wenigstens hinsichtlich des Staats- 
dienstes für ein gewagtes Unternehmen“, wünschten also jetzt 
die Aufrechterhaltung des Unterschiedes, den sie 1874 bekämpft 
hätten. 
Weiter drückte der Regierungskommissar sein Befremden dar— 
liber aus, daß die Petenten in einem dem Landtag überreichten 
Schriftstück nicht blos eine Reihe unrichtiger Thatsachen behaup⸗ 
teten, sondern auch richtige, aber ihnen unbekannte Thatsachen 
aus der amtlichen Denkschrift des Handelsministeriums bestritten, 
ohne sich die Mühe zu geben, ihre unvollständige Kenntniß 
durch Orientirung über die betreffenden Verhältnisse zu ergänzen. 
So erklären sie z. B. die Angabe der Denkschrift für irrthüm— 
lich, daß in anderen deutschen Staaten das Zeugniß lateinloser 
Realschulen für das Staatsbaufach genüge, obwohl doch die 
im Königreich Württemberg am 22. Juni 1876 publigzirte 
Verordnung ihnen zugänglich gewesen sei. Abgesehen von 
Wuͤrttemberg etwähnte der Kommissar die analogen Vorschriften 
n Oesterreich, sowie die noch ungeklärten Verhältnisse einzelner 
anderer Staaten. Schon der Referent habe ausgeführt, wie 
die Petenten kein Bedenken trügen, die Stellung hervorragen— 
der Paädagogen, wie z. B. des Geheimen Raths Bonitz und 
des Direkltors Gallenkamp zu der vorliegenden Frage genau 
in das Gegentheil zu verkehren, obwohl doch die Ansichten 
sener Männer durch zahlreiche Publikationen, z. B. durch 
die Protokolle der Unterrichtskonferenz vom Oktober 1873 
zffentlich feststunden. Ebenso verwandelten sie Aeußerungen 
der amtlichen „Denkschrift“ in das Umgekehrte dessen, was 
in ihr wirklich stehe, behaupteten z. B., daß die „Denk— 
schrift“ der Organisation der Proovinzialgewerbeschulen vom 
5. Juni 1850 die Absicht unterlege, der Gewerbeschule den 
Charakter einer für die Handwerker und die breite Masse der 
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