Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Kommissionsberichte 
eine unberechtigte. Die Würdigung haͤnge von der Leistung 
in der dem Einzelnen zugewiesenen Stellung ab, nicht von 
der gleichen Vorbildung und noch weniger von dem Uebergriff 
zus dem einen in das andere Gebiet. Oft genug sei der 
Verwaltungsbeamte in der Lage, sich ohne die Möglichkeit 
eigener Kritik auf das Votum des Technikers zu stützen — 
es falle ihm nicht bei, in das technische Gebiet überzugreifen 
ebenso bestehe aber auch die Ehrenstellung des Technikers nicht 
darin, es dem Juristen oder Verwaltungsbeamten gleichzuthun. 
Die Opposition habe sich den Anschein gegeben, als habe 
der Minister eine willkürliche und eine auf neuer Erfindung 
beruhende Einrichtung getroffen. In Wirklichkeit stehe die 
Zache umgekehrt. Es wurde das Gewerbeinstitut in Berlin 
gegründet, aus welchem allmälig die heutige Gewerbeakademie 
n den durch die Verhältnisse bedingten weit höheren An⸗ 
orderungen erwuchs. Daneben standen die Gewerbeschulen — 
als Bildungsanstalten für das Gewerbeinstitut, und zugleich 
als Bildungsanstalten für Techniker niederen Ranges. Mit 
der Hebung des Gewerbeinstituts mußten sich die Anfor- 
derungen an die Gewerbeschlulen steigern, es mußte auf die 
allgemein wissenschaftliche Ausbildung in derselben größerer 
Werth gelegt werden. Die Reorganisation von 1870 war 
keine zufällige, sondern eine durch die Entwickelung gebotene. 
Sie hielt für die damaligen Verhältnisse das richtige Maß 
ein. Die heutige Reorganisation sei lediglich die weitere 
Konsequenz dessen, was damals eingeleitet, sie sei rationell. 
Fuͤr die Vorbildungsanstalten eines Polytechnikums im heutigen 
Sinne mußten die Anforderungen gesteigert werden und gleich⸗ 
zeitig war es nothwendig, die Kombination einer Vorbildungs⸗ 
instält und einer in sich abschließenden technischen Bildungs⸗ 
znstalt zu beseitigen. Es sei nicht Willkür, sondern Befriedigung 
der nach der natuͤrlichen Entwickelung vorgezeichneten Bedürfnisse. 
Vor wenigen Jahren sei, entgegen den damaligen In— 
tentionen der Staatsregierung, die Vereinigung der hiesigen 
Gewerbe- und Bauakademie zu einem Polytechnikum verlangt. 
Gleichzeitig wurde die Gleichstellung saͤmmtlicher Polytechniker 
hinsichtlich ihrer Vorbildung als eine berechtigte Anforderung 
hezeichnet. Heute erhebe sich aus denselben Kreisen, welche 
jenes Verlangen stellten, die Opposition gegen die nothwendigen 
Konsequenzen. Das Gebiet, welches ehemals die Bautechniker 
aAllein beherrschten, theile sich heute zwischen diesen und den 
Ingenieuren. Die Gleichberechtigung der letzteren sei nicht 
bzuweisen, und man müsse sich an die Anerkennung derselben 
Jewöhnen. Damit müßte der Unterschied auch hinsichtlich der 
Vorbildung fallen. I
	        
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