Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

Plenarverh andlungen des Abgeordnetenhaufes. 101 
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nebst verschiedenen Anträgen von Mitgliedern des Hauses. 
Wegen der Reihenfolge und der Art der Diskussion erlaube 
ich mir folgenden Vorschlag zu machen: daß wir zuerst dis— 
kutiren den Antrag der Budgetkommission Nr. 109, welcher 
sich bezieht auf einen Antrag des Abgeordneten Dr. Miquél, 
auf einen später in die Diskussion zurückgezogenen Antrag des 
Abgeordneten Dr. Cohn und zugleich auf einen Theil der 
Denkschrift über das technische Unterrichtswesen. Die Kom— 
mission hat auf der letzten Seite ihres Berichtes unter J und II 
Anträge eingebracht; der Antrag unter J bezielt die Stel⸗ 
lung des technischen Unterrichtswesens im Etat, also nicht 
mehr im Ressort des Ministeriums für Handel, Ge— 
werbe und Bauwesen, sondern in demjenigen des 
Ministeriums für das Unterrichtswesen. Unter II sind 
dann Anträge der Kommission eingebracht über die 
Organisation des höheren Unterrichtswesens beim Ministerium 
und zu diesen Anträgen unter II Jund 2 liegen Unteranträge 
oor der Abgeordneten Dr. Lucius und Dr. Techow. Diese ganze 
Angelegenheit wünsche ich zunächst diskutirt zu sehen. Das 
beschränkt sich also auf die Stellung des technischen Unter— 
richtswesens und dessen Organisation im Ministerium selbst, 
respektie im Etat der Ministerien mit den dazu gehörigen 
Anträgen. 
Nachdem diese Diskussion beendet und die Abstimmungen, 
die dazu gehören, vorgenommen sind, so wünsche ich, daß wir 
dann übergehen zur Diskussion des Kapitel 1264 im Kultus— 
ministerium selbst, einerlei ob dann nach den vorhergehenden 
Beschlüssen dieses ganze Kapitel bei diesem Ministerium 
bleibt, oder was übrigens die Kommission nicht beantragt 
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pertreten sind, einzusetzen und dieselbe sowohl bei der 
weiteren Entwickelung des technischen Schulwesens als wie 
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tigungswesens zu hören. 
auf einen Antrag Virchow, betreffend die Bildung eines allgemeinen 
Unterrichtsraths und von der Budgetkommission unter I, 2 am 
Schluß ihres Berichts aufgenommen; 
auf einen Antrag Techow, der den Vorschlag 3 modifizirte und fol— 
genden Wortlaut hatte: 
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 
den Antrag II, 2 der Budgetkommission abzulehnen, dagegen 
folgenden Antrag anzunehmen: 
2. „in Erwägung zu ziehen, ob es nicht zweckmäßig sei, eine 
organische Einrichtung (obersten Unterrichtsrath) zu schaffen, 
welche als berathende Behörde dem Unterrichtsminister zur 
Seite steht und über das Ergebniß der angestellten Er— 
wägungen dem Landtage in der nächsten Session Mittheilung 
zu machen.“ 
3. 
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