Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

112 
Plenarverhandlungen 
indliche Umgestaltung traurig zu sein berechtigt war, so glaube 
sch, würde dies der Direktor der bisherigen Handelsabtheilung 
des Handelsministeriums sein. Es geschieht nicht leichten 
Herzens, daß man einen Theil der Geschaͤfte, den man mit 
sbhaftem Juteresse geführt hat und, der gerade in diesem 
Augenblicke in einer lebhaften Entwicklung begriffen ist, an 
ine andere Stelle übergehen sieht; aber, meine Herren, die 
persönlichen und egoistischen Gesichtspunkte dürfen nicht ent— 
scheidend sein, sondern, die sachlichen Interessen, und diese 
sachlichen Interessen weisen nothwendig auf den Weg hin, den 
die Regierung zu beschreiten Ihnen vorgeschlagen hat. 
Ich möchte im Anschluß an das eben Gesagte noch ein 
Motio für die Stellung der Regierung geltend machen. 
Meine Herren, das technische Unterrichtswesen ist in der That 
gerade jetzt in einer lebendigen Entwicklung; man würde 
Unrecht thun, gerade in diesem Moment mit dem Ressort⸗ 
oerhältniß zu experimentiren. Wollten Sie das technische 
Unlerrichtswesen an eine andere Stelle als an das Unterrichts⸗ 
ministerium überweisen, so würde gerade dies nur auf kurze 
Zeit geschehen dürfen, nicht umgekehrt, wie der Herr Abge⸗ 
Irdnée meint, daß der Uebergang an das Unterrichtsministe— 
rium nur vorübergehend sein könne. Der vorübergehende 
Zustand würde in dem ersteren Falle eintreten, und das würde das 
Unzuträglichste für diese Verwaltungspartie sein, weil ja 
unfehlbar bei einem wiederholten Wechsel des Ministeriums 
ꝛerschiedene Gesichtspunkte sich geltend machen würden. 
Ich habe mich dann nur mit wenigen Worten über den 
Antrag des Herru Abgeordneten Dr. Lucius zu äußern. 
Meiné Herren, ich halte es für einen Vorzug des Antrages 
Ihrer Kommission, daß danach das künftige Handelsministerium 
als solches an dem dort unter II bezeichneten Unterrichts⸗ 
rath betheiligt werden soll. Der Herr Abgeordnete spricht 
zwar auch von den betheiligten Ministerien und ich zweifle 
zicht, daß er das Handelsministerium nicht hat ausschließen 
wollen. Es duͤrfte aber angemessen sein, gerade mit Rück— 
sicht auf den historischen Verlauf, auf das Interesse, das das 
künftige Handelsminifterium an diesen Angelegenheiten noch 
hat, noch dessen besonders zu gedenken, wie es in dem Antrage 
der Kommission geschehen ist. Andererseits glaube ich, daß keine 
Ursache vorhanden ist, hier von den Reichsbehörden besonders 
zu reden. Bekanntlich steht dem Reich auf dem Gebiete der 
ünterrichtsgesetzgebung eine Kompetenz nicht zu— Bliebe es 
hei dem NAutraͤg des Abgeordneten Dr. Lucius, so würde es 
den Anschein gewinnen, als ob man von der Aunahme aus— 
zgegangen wäre, daß eine Reichskompetenz stattfinde. Hat der 
7 
* 
7 
* 
9* 
54 
* 
J 
V 
** 
4 
— 
— 
4. 
de 
8 
8 
448 
* 
—98 
be 
7 
3 
7pr 
24 
N 
7 
—*p 
7 
p
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.