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des Abgeordnetenhauses.
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ministerium übertragen an den Präsidenten des Reichskanzler—
amts, es sind also dieselben Persoönlichkeiten Traͤger preußischer
Ministerien und wichtiger Reichsämter, also wenn diese Herren
als preußische Minister in dieser Kommission wirksam sind,
so werden sie kaum anders können, als den Gedanken, die in
den Reichsbehörden geltend sind, hier auch entsprechenden Aus—
druck zu geben. Nun ist aber gerade, wenn ich sage, das
Berechtigungswesen bedingt die Entwickelung der einzelnen
Anstalten, doch nicht zu verkennen, daß jetzt über das Be—
rechtigungswesen eine solche Vielheit von Behörden ent—
scheidet, daß es kaum noch möglich ist, sich überhaupt zurecht
zu finden. Der Herr Regierungskommissar hat gesagt,
über die Unterrichtsfrage hat keine Reichsbehörde zu be—
inden. Das mag formell richtig sein, aber praktisch und
faktisch ist es nicht richtig, denn gerade die Reichsbehörde —
ich erinnere nur an die Reichsschulkommission — bestimmt
über die allerwichtigsten Berechtigungen, über die Berechtigung
zum Einjährig-Freiwilligendienst, außerdem hat die Reichsver—
waltung gerade große technische Gebiete, die sie völlig beherrscht;
also wenn wir Anstalten konstruiren, denen die preußische
Regierung gewisse Berechtigungen einräumt, so ist die ganz
nothwendige logische Folge, daß entweder die preußische Re—
zierung den Intentionen der Reichsregierung Ausdruck giebt,
oder umgekehrt, daß die preußische Regierung die Entschlüsse
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oerwaltung stehen bekanntlich die Marine, die Reichseisen—
bahn⸗, Post- und Telegraphenverwaltung, also eminent technische
Dienstzweige, und das Beamtenheer, aus dem sich diese Be—
rufszweige rekrutiren, wird nothwendig und naturgemäß auf
den preußischen Anstalten vorgebildet werden müssen. Aus
diesem Grunde glaube ich, daß in der That der Antrag, daß
in dieser einzusetzenden ständigen Kommission auch Vertreter
der Reichsbehörde sitzen sollen, innerlich begründet ist, stößt
das aber auf formale Bedenken, so kann ich ja, nachdem ich
die Bedeutung meines Antrages motivirt habe, sehr wohl den
Antrag zurückziehen zu Gunsten des Antrags Miquél. Ich
würde aber anheimgeben, ob es dann nicht wenigstens zweck—
mäßig ist, um über die Frage des Berechtigungswesens keinen
Zweifel zu lassen, daß dies noch in den Antrag Miquél
hinein amendirt wurde, daß die einzusetzende ständige Kom—
mission außer bei wichtigen Verwaltungszweigen auch gerade
auf dem Gebiete des Berechtigungswesens gehört werden solle,
and ich werde mir eventuell erlauben, je nach dem Gange
der Diskussion meinen Antrag zurückzuziehen oder zu modifi—
ziren in dem angedeuteten Sinne.
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