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Schulen auch zugleich mitdirigirt werden von Männern, die
diese fachliche Seite der Ausbildung vorzugsweise ins Auge
zu fassen geeignet sind. Nicht handelt es sich um die große
Frage, die der Antrag des Kollegen Virchow anregt, welcher
bis zum Erlasse des Schulgesetzes, bis zur organischen Re—
zelung der großen Grundlagen des Schulwesens die Organisation
der einseitigen Disposition der Ministerien entreißen will und
bei großen Organisationsfragen eine kommissarische Berathung
einer staͤndigen Kommission fordert. Wenn man den Antrag
des Herrn Kollegen Virchow in diesem Sinne annimmt, dann
würde ich jedenfalls die Modifikation, die der Herr Kollege
Techow vorgeschlagen hat, empfehlen, denn ich glaube, es ist
doch etwas zu viel verlangt, daß in der nächsten Session
schon ein förmlicher Gesetzentwurf soll vorgelegt werden. Ich
zlaube, es wäre genügend, wenn der Gedanke einmal energisch
ingeregt wird, der Erwägung der Staatsregierung unterstände
und man zur Zeit nicht weiter ginge. Der Herr Kollege
Virchow wird sich vielleicht auch mit dieser Modifikation ein—
herstanden erklaͤren. Meine Herren, ich habe nun ein beson—
deres Gewicht persönlich darauf zu legen, daß in der von mir
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»ertreten ist. Wir haben früher beschlossen, die gewerblichen
Fortbildungsschulen auf das Kultusministerium zu überweisen;
ss ist diesem Beschlusse gemäß auch die Aufsicht über das ge—
verbliche Fortbildungsschulwesen bereits an das Kultus—
ninisterium übergegangen. Auch das war für mich ein sehr
»edeutender Grund, mich schließlich damit einverstanden zu
erklären, daß das ganze technische Schulwesen auf das Unter—
richtsministerium übertragen werde; denn trennen kann man diese
erschiedenen Stufen der fachlich-technischen Ausbildung natürlich
aicht, sie müssen in der Hand eines und desselben Ministeriums
sein. Ich bekenne offen, daß die Frage wegen der Begründung
yon Haudwerkerschulen mir persönlich weit wichtiger ist, als
die Frage des höheren technischen Schulwesens. Ich glaube,
vir mögen noch so viele höhere Schulen einrichten, sie werden
in sehr geringem Maße nur der großen Masse unseres Hand—
verkerstandes zu Gute komnen. Unser Handwerkerstand ist
aicht in der Lage, wenigstens nur ausnahmsweise, seine Söhne
in andere Orte zu einem besonderen Studium auf höhere
Schulen zu entsenden und dort etwa bis zum 16., 18. Lebens⸗
jaahre zu unterhalten. Die bei weitem überwiegende Menge
inserer Lehrlinge aus dem Handwerkerstande kann sich nur an
Fortbildungsschulen an dem betreffenden Orte während der
Dauer der Lehre betheiligen. Dieses Schulwesen ist nun
aber in Preußen in einer sehr beklagenswerthen Weise gegen