des Abgeordnetenhauses. 125
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Regierungskommissar, Ministerialdirektor Greiff: Meine
Herren! Der Rechtfertigung, welche die von der Staats—
regierung beabsichtigte Ueberweisung des technischen Unter—
richtswesens an das Unterrichsministerium schon von dieser
Stelle aus gefunden hat, habe ich meinerseits in Vertretung
des Unterrichtsministeriums die freilich selbstverständliche Ver—
sicherung hinzuzufügen, daß das technische Unterrichtswesen im
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inden wird, die es im Handelsministerium gefunden hat.
Eine Gewähr hierfür liegt auch unter anderen darin, daß die
heiden verdienten Räthe, welche bisher im Handelministerium
das technische Unterrichtswesen bearbeitet haben, in das Un—
terrichtsministerium übergehen werden. Was die Anträge
inlangt, die von der Budgetkommission unter II. gestellt
ind, so habe ich Namens des Unterrichtsministeriums zu er—
lären, daß gegen den vom Abgeordneten Dr. Miquél aus—
zegangenen ersten Antrag kein Bedenken obwaltet, daß viel—
nehr dieser Antrag dem Herrn Unterrichtsminister durchaus
genehm ist. Anders steht es mit dem zweiten daran ange—
müpften Antrage. Ich habe in der Budgetkommission in
Vertretung des Unterrichtsministeriums diejenige Erklärung
abgegeben, welche in dem Berichte der Kommission niederge—
legt ist. Ich habe dieser meiner Erklärung heute hinzuzu—
ügen, daß die Bedenken, welche ich gegen die Errichtung
eines oberen Unterrichtsrathes geäußert habe, dem Ergebnisse
derjenigen eingehenden Erörterungen entsprechen, welche der
Begenstand im Schooß des Unterrichtsministeriums bei Ge—
egenheit der Berathungen über den Entwurf zu einem Un—
terrichtsgesetz gefunden hat.
Es ist bei diesen Berathungen ein Rath betheiligt ge—
wesen, der früher der österreichischen Centralunterrichtsverwal—
rung angehört und in Bezug auf ein dort bestehendes zwar
aicht ganz gleichartiges, aber doch ähnliches Institut seine Er—
ahrungen über den unersprießlichen Einfluß, welchen dieses
Institut dort in Beziehung auf die Förderung der Geschäfte
zeübt hat, geltend gemacht hat. Der Herr Unterrichtsminister
st daher auch heute noch nicht in der Lage, auf die Bildung
eines solchen Unterrichtsraths eingehen zu können. Seine Auf—
'assung ist durch die Erklärungen, welche die Abgeordneten
Dr. Lucius und v. Heereman hierüber abgegeben haben,
interstützt worden. Sollte aber das Hohe Haus den Antrag
in der milderen Fassung, welche den Namen des Dr. Techow
rrägt, anzunehmen Willens sein, so würde der Herr Minister
bereit sein, in die nochmalige Erwägung einzutreten und zu—
aächst seinerseiss noch Ermittelungen anzustellen über die Er—