132
Plenarverhandlungen
hilft uns also gar nichts, daß gewisse Verhältnisse vielleicht
nomentan gut dveordnet sind; der nächste Minister hat es in
der Hand, sie ganz beliebig anders zu machen. Dies gilt
besonders mit Beziehung auf das Berechtigungswesen zum
freiwilligen Militärdienst.
Fur solche Verhältnisse, meine Herren, brauchen wir noth⸗
wendiger Weise irgend eine konstitutionelle Schranke, und ich
bin meinerseits der Meinung, daß wir diese Schranke zunächst
Im besten errichten können, indem wir wenigstens dafür sorgen,
daß jeder Minister, der solche allgemeine Anordnungen erläßt,
sie nicht eher erlassen kann, als bis er die ihm zugeordnete
sachliche Instanz gehört hat. Ich warne, meine Herren, vor
dem Gedanten, der vielleicht noch bei Manchem von Ihnen
besteht, als ob im Voraus alle solche Dinge durch ein Unter⸗
gerichtsgesetz geordnet werden könnten. Das ist ganz und gar
ndenkbar. Nie wird es ein Unterrichtsgesetz geben, welches
m Voraus Fürsorge treffen kann für alle diejenigen Verhält—
nisse, welche durch statutarische Ordnungen getroffen werden
mussen. Neben dem Unterrichtsgesetz wird immer noch die
Nothwendigkeit bestehen bleiben, Spezialanordnungen zu er—
lassen, — nennen Sie das meinetwegen Reglements, — und
daher ist hier der Punkt, wo der Unterrichtsrath einzusetzen
haben würde.
Ich möchte noch auf etwas Anderes hinweisen. Es ist
anzweifelhaft, daß es bei dem technischen Unterrichtswesen von
höchster Bedeutung ist, wegen der großen Vernachlässigung,
velche gewisse Zweige auch des höheren technischen Unterrichts⸗
wesens bei uns erlitten haben, z. B. das Ingenieurwesen,
daß eine solche Instanz geschaffen werde, welche dem Minister
geeigneten Rath giebt. Wenn man aber glaubt, wir wären
zut dem Bauwesen in besonders günstiger Lage, so möchte
ich doch darauf aufmerksam machen, daß gerade auf dem Ge—
biet der Unterrichtsverwaltung sich gezeigt hat, wie nothwen—
dig es ist, daß eine Ueberwachung stattfindet in Beziehung
uf die gerade dieser Verwaltung in so großem Umfange zu—
stehenden Bauten, Einrichtungen u. s. w.
Nun hat man uns allerdings das nachgegeben, daß im
Unterrichtsministerium auf den Wunsch des Abgeordneten hauses
besondere Baubeamte angestellt worden sind, und ich will zu—
gestehen, daß diese Einrichtung eine gewisse Verbesserung mit
sich bringen wird. Aber, meine Herren, was geschieht da⸗
durch? Daß für das Bauwesen auf dem Gebiet des Unter⸗
richtsbauwesens eine ähnliche Omnipotenz entstehen wird, wie
wir sie für die übrigen Zweige der Unterrichtsverwaltung schon
haben. Ich bezweifle, ob diese einzelnen Architekten in der