Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Plenarverhandlungen 
hilft uns also gar nichts, daß gewisse Verhältnisse vielleicht 
nomentan gut dveordnet sind; der nächste Minister hat es in 
der Hand, sie ganz beliebig anders zu machen. Dies gilt 
besonders mit Beziehung auf das Berechtigungswesen zum 
freiwilligen Militärdienst. 
Fur solche Verhältnisse, meine Herren, brauchen wir noth⸗ 
wendiger Weise irgend eine konstitutionelle Schranke, und ich 
bin meinerseits der Meinung, daß wir diese Schranke zunächst 
Im besten errichten können, indem wir wenigstens dafür sorgen, 
daß jeder Minister, der solche allgemeine Anordnungen erläßt, 
sie nicht eher erlassen kann, als bis er die ihm zugeordnete 
sachliche Instanz gehört hat. Ich warne, meine Herren, vor 
dem Gedanten, der vielleicht noch bei Manchem von Ihnen 
besteht, als ob im Voraus alle solche Dinge durch ein Unter⸗ 
gerichtsgesetz geordnet werden könnten. Das ist ganz und gar 
ndenkbar. Nie wird es ein Unterrichtsgesetz geben, welches 
m Voraus Fürsorge treffen kann für alle diejenigen Verhält— 
nisse, welche durch statutarische Ordnungen getroffen werden 
mussen. Neben dem Unterrichtsgesetz wird immer noch die 
Nothwendigkeit bestehen bleiben, Spezialanordnungen zu er— 
lassen, — nennen Sie das meinetwegen Reglements, — und 
daher ist hier der Punkt, wo der Unterrichtsrath einzusetzen 
haben würde. 
Ich möchte noch auf etwas Anderes hinweisen. Es ist 
anzweifelhaft, daß es bei dem technischen Unterrichtswesen von 
höchster Bedeutung ist, wegen der großen Vernachlässigung, 
velche gewisse Zweige auch des höheren technischen Unterrichts⸗ 
wesens bei uns erlitten haben, z. B. das Ingenieurwesen, 
daß eine solche Instanz geschaffen werde, welche dem Minister 
geeigneten Rath giebt. Wenn man aber glaubt, wir wären 
zut dem Bauwesen in besonders günstiger Lage, so möchte 
ich doch darauf aufmerksam machen, daß gerade auf dem Ge— 
biet der Unterrichtsverwaltung sich gezeigt hat, wie nothwen— 
dig es ist, daß eine Ueberwachung stattfindet in Beziehung 
uf die gerade dieser Verwaltung in so großem Umfange zu— 
stehenden Bauten, Einrichtungen u. s. w. 
Nun hat man uns allerdings das nachgegeben, daß im 
Unterrichtsministerium auf den Wunsch des Abgeordneten hauses 
besondere Baubeamte angestellt worden sind, und ich will zu— 
gestehen, daß diese Einrichtung eine gewisse Verbesserung mit 
sich bringen wird. Aber, meine Herren, was geschieht da⸗ 
durch? Daß für das Bauwesen auf dem Gebiet des Unter⸗ 
richtsbauwesens eine ähnliche Omnipotenz entstehen wird, wie 
wir sie für die übrigen Zweige der Unterrichtsverwaltung schon 
haben. Ich bezweifle, ob diese einzelnen Architekten in der
	        
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