des Abgeordnetenhauses. 165
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Realschule in dem Umkreise des höheren Unterrichtswesens ge—
steckt ist. Sie wird ihre Pflicht zu erfüllen wissen, sie wird
neues Leben dahin strömen lassen, wo es bis jetzt nur kümmer—
lich existirte.
Wenn ferner die Baubeamten sagen: warum soll nur
uns dieses Schicksal treffen, warum sind wir diejenigen, an
denen, wie sie sich ausdrücken, experimentirt wird? so kann
auch darin ihnen geholfen werden, denn es ist durchaus nicht
die Absicht, kann die Absicht nicht sein bei der Vorbildung
zum Baufach im weitesten Umkreise stehen zu bleiben. Es
liegt ja auf der Hand und ist von Seiten der Herren Re—
gierungskommissarien auf Befragen ausgesprochen worden, daß
man bei der vorliegenden Reform viel weitere Gebiete als blos
das der Bautechniker aller Kategorien im Auge habe. Nein,
meine Herren, für das gesammte Ingenieurfach, die Post und
Telegraphie, das Forstfach, das Bergfach — für diese und
äihnliche Gebiete eröffnen sich ebenso wie für das Baufach
gegenwärtig, denjenigen Zöglingen, welche mit dem Zeugniß
der Reife von der kuͤnftigen Realschule, wie ich sie einmal
nennen will, der Schule mit neunjährigen Kursus und ohne
5 abgehen werden, die schönsten und verlockendsten Aus—
ichten.
Wenn daher die Baubeamten in ihren Petitionen die
Besorgniß aussprechen, es könnte in der Zukunft eine Art
Zweitheilung zwischen ihnen selbst entstehen, eine Zweitheilung,
die unangenehm auf das kollegiale Leben einwirken müßte,
insofern Staat und Gemeinde nur denjenigen, die aus Gym—
aasien und Realschulen erster Ordnung mit dem Reifezeugniß
entlassen wurden, Aufträge geben und sie anerkennen würden,
so ist diese Besorgniß gewiß eine sehr menschenfreundliche,
sehr christliche, sehr kollegiale, aber sie läßt sich auf die aller—
einfachste Weise mit einer Gegenbehauptung beseitigen, daß
'owohl Staat und Gemeinde wirkliche Tüchtigkeit, wirkliche
Befähigung, wirkliches Talent, aber auf keinen Fall die Art
der Vorbildung bekritteln werden, wenn dieselbe den Menschen
aur ganz und voll entwickelt, nur harmonisch für das ihn
erwartende Leben ausgestaltet entsendet.
Eine andere Besorgniß ist ebenso hinfällig, die nämlich,
als könnten in dem künftigen Zusammenleben in den Ver—
waltungskollegien zwischen demjenigen, der die juristische Kar—
riere vollendet hat; und zwischen demjenigen, der nur auf die
neu angegebene Weise sich dazu vorbereitete, ein Verhältniß der
Superiorität auf der einen, der Inferiorität auf der anderen
Seite hervortreten. Meine Herren, das ist vielleicht das aller—
brennendste Gefühl, wenn es von den Meisten auch
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