Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 173 
werden muß. Mit Rücksicht darauf stelle ich meinestheils den 
Antrag, die Nummer 1 des Antrags der Unterrichtskommission 
aicht anzunehmen und statt dessen die darin genannten Peti— 
tionen der Königlichen Staatsregierung zu nochmaliger Er— 
wägung zu überweisen. Dadurch wird klar ausgesprochen, 
daß ich eine definitive Entscheidung heute noch nicht bean— 
rage, sondern zur Zeit mir eine nochmalige Erwägung des 
Begenstandes offen gelassen wissen will. 
* Präsident: Der Herr Regierungskommissar hat das 
Wort. 
Regierungskommissar“ Geheimer Regierungsrath Dr. 
Bonitz: Soweit ich von hier den geehrten Herrn Vorredner 
habe verstehen können, da trotz gespannter Aufmerksamkeit nicht 
weniges mir entgangen ist, war der Antrag vornehmlich dar— 
auf gerichtet, fürs erste, daß die prinzipielle Frage über die 
Vorbereitung für die technischen Hochschulen nicht schon jetzt ent— 
schieden werde, da diese Schulen eben in ein anderes Riessort 
übergehen, sondern daß die Entscheidung aufgeschoben werde. 
Andererseits schien mir ein Theil der Rede darauf zu gehen, 
daß das, was man mit einem etwas hoch gegriffenen Namen 
„klafsische Bildung“ nennt, also der Sache nach, das Er— 
ernen der lateinischen und griechischen Sprache, unerläßlich sei 
als Vorbildung auch für die zukünftigen Techniker. 
Es möge gestattet sein, auf die beiden Punkte ein Wort 
zu erwidern. Ein Aufschub der Entscheidung der bezeichneten 
Frage mit Rücksicht auf den Uebergang der Schule in ein 
anderes Ressort dürfte insofern nicht irgend angezeigt sein, als 
diese Gegenstände saäͤmmtlich bei der Vorbereitung des Unter— 
richtsgesetzes auf das genaueste in Erwägung gezogen sind; 
der Vertreter des Herrn Unterrichtsministers hat demgemäß in 
der Kommission ausdrücklich erklärt, daß durch den Vorschlag, 
der hier vorliegt, nur etwas zur Ausführung kommt, worauf 
die Intentionen des Unterrichtsgesetzentwurfes und bestimmte 
n demselben aufgenommene Paragraphen gehen. Insofern 
also ist für einen Aufschub der Entscheidung keinerlei Anlaß. 
Ueber das Sachliche der Frage ist von dem geehrten 
Herrn Vorredner darauf hingewiesen, es sei ein Unrecht, daß 
die Entscheidung getroffen werde, ohne daß dem Votum der 
in hohem Maße dabei Betheiligten die erforderliche Rücksicht 
zeschenkt worden sei. In der That aber handelt es sich nicht 
aim eine Frage von heut und gestern, nicht um eine Frage, 
welche etwa durch die Augustkonferenz in Betreff der Gewerbe— 
schulen erst in Gang gebracht wäre, sondern um eine Frage, welche 
schon seit Jahrzehnten im Gange ist, nämlich um diese: ist es 
überhaupt noch möglich, daß diejenigen, deren Lebensberuf
	        
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