ieso
cheil
in
dbee
bder
W8
iett
ordh,
8491
AI—
yoey
It
82
8
,55*
dn
in
drd
8
zutch
aze
art⸗
—
Ny
u gä
nuuch
38
9 —R
* 8
THꝛh
vi
7 1417
—RN
,,
ö
vwegnt
XM.
oaden
l ge⸗
e den
ge ab⸗
camit
rhãlt⸗
—
Reet
eꝛegen
en
ent⸗
oen
d fut
.X.
v ang
gter⸗
wpebl
die?s
xIujml
des Abgeordnetenhauses. 173
werden muß. Mit Rücksicht darauf stelle ich meinestheils den
Antrag, die Nummer 1 des Antrags der Unterrichtskommission
aicht anzunehmen und statt dessen die darin genannten Peti—
tionen der Königlichen Staatsregierung zu nochmaliger Er—
wägung zu überweisen. Dadurch wird klar ausgesprochen,
daß ich eine definitive Entscheidung heute noch nicht bean—
rage, sondern zur Zeit mir eine nochmalige Erwägung des
Begenstandes offen gelassen wissen will.
* Präsident: Der Herr Regierungskommissar hat das
Wort.
Regierungskommissar“ Geheimer Regierungsrath Dr.
Bonitz: Soweit ich von hier den geehrten Herrn Vorredner
habe verstehen können, da trotz gespannter Aufmerksamkeit nicht
weniges mir entgangen ist, war der Antrag vornehmlich dar—
auf gerichtet, fürs erste, daß die prinzipielle Frage über die
Vorbereitung für die technischen Hochschulen nicht schon jetzt ent—
schieden werde, da diese Schulen eben in ein anderes Riessort
übergehen, sondern daß die Entscheidung aufgeschoben werde.
Andererseits schien mir ein Theil der Rede darauf zu gehen,
daß das, was man mit einem etwas hoch gegriffenen Namen
„klafsische Bildung“ nennt, also der Sache nach, das Er—
ernen der lateinischen und griechischen Sprache, unerläßlich sei
als Vorbildung auch für die zukünftigen Techniker.
Es möge gestattet sein, auf die beiden Punkte ein Wort
zu erwidern. Ein Aufschub der Entscheidung der bezeichneten
Frage mit Rücksicht auf den Uebergang der Schule in ein
anderes Ressort dürfte insofern nicht irgend angezeigt sein, als
diese Gegenstände saäͤmmtlich bei der Vorbereitung des Unter—
richtsgesetzes auf das genaueste in Erwägung gezogen sind;
der Vertreter des Herrn Unterrichtsministers hat demgemäß in
der Kommission ausdrücklich erklärt, daß durch den Vorschlag,
der hier vorliegt, nur etwas zur Ausführung kommt, worauf
die Intentionen des Unterrichtsgesetzentwurfes und bestimmte
n demselben aufgenommene Paragraphen gehen. Insofern
also ist für einen Aufschub der Entscheidung keinerlei Anlaß.
Ueber das Sachliche der Frage ist von dem geehrten
Herrn Vorredner darauf hingewiesen, es sei ein Unrecht, daß
die Entscheidung getroffen werde, ohne daß dem Votum der
in hohem Maße dabei Betheiligten die erforderliche Rücksicht
zeschenkt worden sei. In der That aber handelt es sich nicht
aim eine Frage von heut und gestern, nicht um eine Frage,
welche etwa durch die Augustkonferenz in Betreff der Gewerbe—
schulen erst in Gang gebracht wäre, sondern um eine Frage, welche
schon seit Jahrzehnten im Gange ist, nämlich um diese: ist es
überhaupt noch möglich, daß diejenigen, deren Lebensberuf