Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Plenarverhandlungen 
Staat und zur Hälfte von den betreffenden Gemeinden unter— 
halten wurden. Diesen Grundsatz hat auch die Denkschrift 
für die neuen Schulen adoptirt, ich halte ihn aber nicht für 
gerecht. Die Gewerbeschulen, auch die neuen, dienen nicht 
den Gemeinden allein, sondern auch dem Staate, und ich 
halte es deshalb für billig, wenn die Kosten der Unterhaltung 
gleichmäßig von Staat und Gemeinde getragen werden. Bei 
Anwendung des bisherigen Prinzips würden die Gemeinden 
i213 und der Staat nur Asß der Unterhaltungskosten zu 
leisten haben. Das kann ich nicht für gerechtfertigt halten, 
und ich glaube, es wäre an der Zeit, in Bezug auf die 
Unterhaltung der höheren Lehranstalten einen gleichmäßigen 
und gerechten Grundsatz einzuführen. Leider werden sehr 
oiele Gymnasien ganz und gar vom Staat unterhalten, und 
wieder andere müssen ganz allein von den betreffenden 
Gemeinden unterhalten werden. Man sollte nach 
dieser Richtung hin mehr die Grundsätze der Billigkeit 
und Gerechtigkeit zur Anwendung bringen, und ich glaube, 
es würde das zum Gedeihen dieser neuen Gewerbeschulen 
wesentlich beitragen; denn wenn die Gemeinden einen so 
zroßen Antheil zu den Unterhaltungskosten leisten sollen, dann 
verden sie sich sehr zuwartend verhalten, wenn aber der Staat 
oon vornherein erklaͤrt, daß er die Hälfte der Kosten über— 
nimmt, dann werden sich auch die Gemeinden viel eher ent— 
schließen, solche neuen Realschulen ohne Latein zu gründen. 
Ich kann mir wohl denken, daß die Herren im Unterrichts— 
ministerium gegenüber dem Herrn Finanzminister Schwierig⸗ 
keiten gefunden haben, indessen wenn die Staatsregierung der 
Ansicht ist, daß diese neuen .Schulen wesentlich zur Hebung 
unserer Industrie und zur tüchtigen Vorbildung für unsere 
Techniker beitragen werden, dann, glaube ich, wird es auch 
gelingen, den Finanzminister dazu zu bestimmen, daß er grö— 
zere Mittel für diese Schulen zur Verfügung stellt. Ich muß 
mich allerdings mit Rücksicht auf die Finanzlage augenblicklich 
eines Antrages enthalten, aber ich glaube, die Königliche Re— 
zierung und namentlich der Herr Kultusminister würde wohl 
thun, wenn er in Zukunft strengere Anforderungen an den 
Herrn Finanzminister stellte. 
Meine Herren, das ist der eine Punkt der Denkschrift, 
gegen den ich mich wenden wollte. Der andere Punkt betrifft 
die Berechtigungen. Es ist das heute schon von mehreren 
Seiten angedeutet worden, auch ich glaube, daß die Denk— 
schrift die mit den neuen Gewerbeschulen verbundene Berech— 
tigung zu eng gefaßt hat. Wie wir schon gehört haben, so 
führen — ich möchte mich des Ausdrucks bedienen — sehr
	        
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