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über das Technische Unterrichtswesen. 13
1. Die jetzige reorganisirte Gewerbeschule soll gleichzeitig
Fachschule für die direkt ins Leben tretenden jungen Leute
und Vorbereitungs-Anstalt für das Polytechnikum
sein. Haben die bisherigen Erfahrungen bewiesen, daß diesen
beiden Zwecken gleichzeitig genügt ist, und läßt sich denselben
überhaupt in der bisherigen Weise an ein und derselben An—
stalt gleichzeitig genügen?
2. Ist es im Fall der Verneinung der letzteren Frage
rathsam, die reorganisirten Gewerbeschulen möglichst in zwei
Bruppen zu theilen, in solche, die auf die Vorbereitung
zum Polytechnikum, und in solche, die auf die Vorbereitung
ür das praktische Leben eingerichtet sind, oder ist, soweit sich
Anstalten finden, auf welchen nachweislich für beide Zwecke
eine erheblichere Schülerzahl vorhanden ist, nicht wenigstens
die Trennung des wissenschaftlichen und des prak—
tischen Lehrganges früher und vollständiger herzu—
stellen?
3. Welche Aenderungen sind hiernach mit dem Fach—
unterricht resp. mit der reorganisirten Gewerbeschule, sofern sie
Fachschule für das Leben sein soll, vorzunehmen? Ist der
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theilungen auf zwei Jahre zu erweitern? Und falls dies
nothwendig erscheint, wie ist diese Zeit zu erübrigen? Verträgt
es sich mit den Anforderungen des Erwerbslebens, die jungen
Leute noch ein Jahr länger auf der Schule festzuhalten, oder
muß dies Mehr an Zeit dadurch gewonnen werden, daß man
den Fachunterricht ein Jahr früher, also schon mit dem Ein—
tritt in die 2. Klasse (Prima) beginnt?
1. Sollte das Letztere sich als rathsam herausstellen, so
würden auch schon in der heutigen Prima die allgemeinen
Bildungsgegenstände gegen den berufsmäßigen Unterricht
schwinden müssen. Dies ist nicht möglich, so lange das Recht
zum einjährig-freiwilligen Dienst erst mit dem Austritt aus
der Prima erworben wird. Ist demnach die frühere Erwer—
bung des erwähnten Rechts als wünschenswerth zu betrachten,
welche Vorbedingungen würden zu dem Ende von den Ge—
werbeschulen zu erfüllen sein?
5. Da der Abiturient der sechsklassigen höheren Bürger—
schule mit zwei fremden Sprachen das Recht des einjährig—
freiwilligen Dienstes erwirbt, würde es sich nicht empfehlen,
die Kommunen zur Vervollständigung der Vorklassen der
Gewerbeschulen bis auf 5 anzuregen, da diese zusammen mit
der Sekunda der Gewerbeschulen und in organischer Verbin—
dung mit denselben das gleiche sechsjährige System darstellen
würden?
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