Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

über das Technische Unterrichtswesen. 15 
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der reorganisirten Gewerbschulen berufene Konferenz erklärt 
(mit allen gegen eine Stimme) ihre volle Zustimmung 
zu demselben und faßt ihre Ansichten in folgenden Resolu— 
tionen zusammen? 
l. Da dem doppelten Zweck, welchem die Gewerbe— 
schulen bisher dienen sollten, nämlich sowohl für die technische 
Hochschule als auch unmittelbar für den gewerblichen Beruf 
die Vorbildung zu gewähren, auf Grund eines und desselben 
Lehrplanes erfahrungsmäßig nicht genügt werden kann, so sind 
die Gewerbeschulen in Zukunft in zwei Gruppen zu 
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Die Anstalten der einen Gruppe sind als Vorbereitungs— 
schulen für die Polytechniken, die Anstalten der anderen als 
Vorbildungs- und Fachschulen für Techniker mittleren Ranges 
zu organistren. In welcher der beiden Richtungen sich jede 
der bestehenden Anstalten entwickeln soll, ist nach den Bedürf⸗ 
nissen des Ortes und des Distrikts und im Einverständniß 
mit den betheiligten Gemeinden zu entscheiden. 
2. Für beide Gruppen von Gewerbeschulen ist es er— 
forderlich, daß sie den Schüler nicht erst für die Stufe der 
Secunda aus anderen Anstalten empfangen, sondern ihn in 
Vorklassen von der Sexta an selbst heranbilden. Nur unter 
dieser Bedingung ist es erfahrungsmäßig möglich, einen steti— 
gen und sicheren Zufluß an gleichmäßig vorgebildeten Schülern 
für die oberen Klasset zu gewinnen. 
3. Es ist dringend erwünscht, daß diese Vorklassen mit 
den Klassen der eigentlichen Gewerbeschule nicht blos in Bezug 
uf die Direktion, sondern auch in Bezug auf das Lehrer— 
kollegium, die Verwaltung und Aufsicht in einen einheitlichen 
Organismus verschmolzen werden. 
4. Ein mit der Sexta beginnendes fünfjähriges Vor— 
klassensystem ist überdies nach den Grundsätzen der Reichs— 
Schulkommission die Bedingung, um für die Gewerbeschule 
schon mit dem Austritt aus der jetzigen Secunda das Recht 
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst zu erwerben. 
Dadurch allein wird es möglich, denjenigen Zöglingen, welche 
aus der Gewerbeschule in die Praxis übertreten wollen, eine 
längere Zeit für ihre Fachausbildung zu beschaffen. Es ist 
daher bei den betheiligten Gemeinden dahin zu wirken, daß 
ie die zum großen Theil schon bestehenden Vorklassen auf die 
Zahl von fünf vervollständigen. 
5. Unter dieser Voraussetzung haben die Anftalten, 
welche der Ausbildung von Technikern mittleren Ranges dienen 
sollen, ihre Zöglinge in einem sechsjährigen, dem Lehrpensum 
der höheren Bürgerschule mit zwei fremden modernen Sprachen 
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