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des Herrenhauses.
in den Staatsdienst treten, nicht die gleiche Bildung genießen,
wie die anderen?
Meine Herren, die Lage der Sache ist also, daß die An—
forderungen an den Techniker als Beamten und an den Privat⸗
techniker gleichmäßig gemacht werden müssen; ganz abgesehen
von der Reform der Gewerbeschule lautet die Frage so:
Sollen wir die vorhandenen Berechtigungen den Gewerbe—
schulen nehmen oder sollen wir sie erweitern? Die
Staatsregierung hat den letzteren Weg beschlossen, und zwar
aus dem Grunde, weil die Realschulbildung schon heute bei
den Technikern überwiegt. Dabei komme ich auf einen zweiten
thatsächlichen Irrthum, der bei den Herrn Vorrednern in
Bezug auf die Zahl derjenigen Architekten vorhanden war,
welche bisher von den Gymnasien resp. Realschulen gekommen
sind. Ich glaube, die Herren Redner haben gemeint, die bis—
herigen Architekten seien meist Alle durch das Griechische und
Lateinische gegangen. Ach nein! meine Herren, bis in die
obersten Spitzen unserer Baubehörden dürften Sie das Grie—
hische recht selten finden, und darauf haben doch die beiden
Herren das meiste Gewicht gelegt. Im Jahre 1877 machten
das Bauführer-Examen 80 junge Leute, die von den Gym—
aasien, und 90, die von den Realschulen gekommen waren,
in demselben Jahre 1877 gingen auf die Akademien aus dem
Gymnasium 81 junge Leute, die das Staatsbaufach studiren
wollten, und 107 kamen aus der Realschnle. Es ist also
heute schon so, daß die Eltern der jungen Leute, die doch
oöllige Freiheit haben und auch künftig haben werden, ihre
Kinder auf das Gymnasium oder die Realschule zu schicken,
oorzugsweise die letztere Anstalt wählen. Das überwiegende
Urtheil des Publikums und der Eltern, die doch zunächst für
die Bildung ihrer Kinder zu sorgen haben, geht dahin, daß
es zweckmäßiger sei, die Realschulbildung zu wählen füͤr die
technischen Fächer als die Gymnasialbildung.
Darin allerdings haben gewiß beide Vorredner Recht, daß
der Gegensatz, um den es sich hier handelt, nicht um die Real—
schule mit etwas Latein und um die Realschule mit keinem
Latein sich bewegt, sondern der Gegensatz betrifft das Gymnasium
auf der einen und die Realschule mit oder ohne etwas Latein
auf der anderen Seite. Diejenigen, welche nicht unsere ganze
Entwickelung zurückschrauben wollen um 30 bis 40 Jahre, die
müssen und können nicht anders, als die Berechtigung der
Realschule mit etwas Latein auch ferner zugestehen. Diese
werden aber auch der Realschule ohne etwas Latein dieselbe
Berechtigung zugestehen müssen. Auch das ist gar nicht rich—
tig, als ob dies etwas Neues sei; seit dem Jahre 1832 bis
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