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Anlagen.
)
Die Entwerfung der Studienpläne der Abtheilung,
sowie etwaige das Gebiet der Abtheilung berührende
Vorschläge zum Programm und Vorlesungsverzeichniß
der Gesammtanstalt.
Die Anträge in Betreff des Bedarfs an Lehrmitteln,
welche für die Unterrichtszwecke der Abtheilung er—
forderlich scheinen, durch Vermittelung des Senats,
sowie in Betreff der Repartirung des derselben zuge—
viesenen Antheils an Lehrmittelfonds auf die ein—
zelnen Lehrfächer.
Die Vorschläge wegen des Bedarfs von Assistenten
und wegen der Vertheilung der nach Maßgabe der
disponiblen Mittel zur Verfügung stehenden Anzahl
von Assistenten an die einzelnen Dozenten.
Die Anzeige der in dem Lehrgang der Abtheilung
hervortretenden Lücken und Maͤngel, sowie die Ab—
gabe von Gutachten wegen Berufung neuer Lehr⸗
kräfte für erledigte oder neu gegründete Lehrstühle.
Diese Gutachten haben sich der Regel nach mindestens
zuf drei, für den Lehrstuhl geeignet scheinende Per—
onen zu erstrecken und deren Befähigung für das
hetreffende Amt eingehend zu erörtern.
Die Beschlußfassung uͤber die Zulassung von Privat—
dozenten zur Habilitation (nach den Bestimmungen
der 88. 7, 22.)
Die Abgabe von Gutachten in Betreff der bei der
Abtheilung inskribirten Bewerber um Stipendien und
ionstige Benefizien.
Die Vorschläge über Stundung und Erlaß von
Honorar.
2)
3)
5)
3)
7)
8. 13.
Zur Leitung seiner Geschäfte wählt das Abtheilungs—
Kollegium aus seinen Mitgliedern einen Vorsteher. Die
Amtsperiode desselben ist einjährig und beginnt und endigt
in der Regel mit dem 1. Juli. Die Wahl ist so zeitig vor⸗
zunehmen, daß ihr Ergebniß dem Minister vor dem 1. Juni
behufs Bestätigung vorgelegt werden kann. Erfolgt die Be—
stätigung nicht, so führt bis zu einer die Bestätigung finden—
den Neuwahl der bisherige Abtheilungs-Vorsteher die Geschäfte.
g. 140.
Der Abtheilungs-Vorsteher vermittelt die Beziehungen
des Abtheilungs-Kollegiums zum Rektor und Senat. Er
hat sich den, dem Kollegium in Betreff der Vollständigkeit
und Zweckmaͤßigkeit des Unterrichts auferlegten Pflichten ganz
besonders zu unterziehen und in der Abtheilung die in dieser