Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Anlagen. 
Beziehung von ihm bemerkten Lücken und Mängel zur Be— 
rathung zu bringen. Er hat den Studiengang, sowie die 
disziplinare Haltung der Studirenden seiner Abtheilung zu 
überwachen, mit seinem Rathe ihnen zur Seite zu stehen, 
und ist befugt, denselben persönlich oder durch eines der Ab— 
cheilungsmitglieder als unteren Grad der Disziplinarstrafe eine 
Rüge zu ertheilen, wovon dem Senat Mittheilung zu machen ist. 
8. 15. 
Der Abtheilungs-Vorsteher beruft das Kollegium nach 
seinem Ermessen oder auf Antrag zweier Mitglieder zu 
Sitzungen, in welchen die Geschäfte der Abtheilung verhandelt 
werden und in denen er den Vorsizz führt. 
Zur Gültigkeit von Beschlüssen des Abtheilungskollegiums 
ist die Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich. 
Die Berufung zu einer Sitzung hat unter Mittheilung 
der für dieselbe bestimmten Tagesordnung zu erfolgen. 
Jedes Mitglied des Kollegiums ist befugt die Beschluß— 
fassung über Fragen, welche die Angelegenheiten der Abthei— 
ung betreffen, zu beantragen und die Aufnahme der betreffen— 
den Gegenstände in die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
zu verlangen. 
Jedem in einer Sitzung anwesenden Mitgliede des Ab— 
heilungskollegiums ist es gestattet, seine von der Mehrheit 
ibweichende Ansicht zu Protokoll zu geben, sowie bei Gut— 
achten und Berichten, welche durch Vermittlung des Senats 
in den Minister gelangen, sein separates Votum mit Motiven 
deizulegen. 
8. 16. 
Um die gemeinsamen Angelegenheiten der Technischen Hoch— 
schule zu leiten und über die Studirenden die allgemeine Auf— 
icht und Disziplin zu üben, sowie zur Vermittlung des Ver— 
kehrs mit der vorgesetzten Behörde, wird aus den Abtheilungen 
der Technischen Hochschule ein Ausschuß gebildet, der den 
Namen Senat führt, und an dessen Spitze sich als Vorsitzen— 
der der Rektor befindet. 
g. 17. 
Der Senat besteht aus 
1) dem Rektor, 
2) dem Vorgäanger des Rektors (Prorektor), 
3) den Abtheilungs-Vorstehern, 
dem im 8. 26 bezeichneten Verwaltungs-Beamten, 
5) einer der Zahl der Abtheilungen entsprechenden An—⸗ 
zahl von Senatoren, von denen jedes Abtheilungs— 
kollegium je einen aus seiner Mitte auf den Zeit— 
raum von zwei Jahren wählt. Die Wahlen finden 
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