Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Anlagen. 
265 
3) die Prüfungsordnung für die Diplomprüfungen, 
M die zur Ausführung dieses Verfassungsstatuts sonst 
noch erforderlichen Regulative. 
8. 32. 
Zu den laufenden Geschäften des Senats gehören ins— 
hesondere: 
1) die Abfassung des Vorlesungsverzeichnisses, des Pro⸗— 
zramms und Gesammtstundenplans unter Zugrunde— 
legung der Stundenpläne der Abtheilungen, sowie 
die Vertheilung der Hör- und Zeichensäle. 
Die Anmeldung der im Interesse der Technischen 
Hochschule erforderlich scheinenden persönlichen und 
ächlichen Mehrausgaben für das nächste Etatsjahr; 
peziell die Berichterstattung über den Bedarf an 
Lehrmitteln, Hülfslehrern und Assistenten für die Ge— 
ammtanstalt, sowie über die Vertheilung der für 
diese Zwecke verfügbaren Mittel auf die Abtheilungen 
und auf die verschiedenen Sammlungen unter Be— 
rücksichtigung der Vorschläge der ersteren. 
Die Berichterstattung über die Gutachten der Ab— 
theilungen in Betreff des Lehrgangs derselben, sowie 
in Betreff der Berufung neuer Lehrkräfte. 
Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Ab— 
cheilungen, in Bezug auf die Zulassung u. s. w. von 
Privatdozenten. (F. 21 Nr. 2.) 
Die Vorschläge über die Verleihung von Stipendien 
aunter Berücksichtigung der Vota der Abtheilungen, 
sofern über jene Verleihung nicht anderweitige Be— 
stimmungen bestehen. 
Die Beschlußfassung über die Stundung oder den 
Erlaß von Honoraren, innerhalb der zulässigen 
Grenzen, unter Berücksichtigung der Vorschläge der 
Abtheilungen. 
Die Festsetzung des Beginns und des Schlusses der 
Weihnachts- und Osterferien, unter Einhaltung der 
Vorschriften von 8. 4 alin. 1. 
Die Berichterstattung über die zum Amte des Rectors 
und der Abtheilungs-Vorsteher stattgefundenen 
Wahlen und die Einholung der Bestätigung derselben. 
8. 23. 
Der Rector hat im Senat die Leitung und den Vorsitz. 
Er vertritt die Technische Hochschule nach Außen und in 
ihrem Verhältniß zu dem vorgesetzten Minister. Er hat als 
Vorsitzender des Senats für die Erfüllung der demselben ob— 
liegenden Pflichten und Geschäfte zu sorgen. Er hat die
	        
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