über das Technische Unterrichtswesen. 17
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gerichtet wird, ist es doch nicht ausgeschlossen, daß, wenn die
Bedürfnisse des Ortes und Distriktes dies wünschenswerth
machen, an die Hauptschule auch eine zur Bildung von Tech—
nikern mittleren Ranges bestimmte Fachschule angelehnt wird,
in welche diejenigen Schüler, die ein Polytechnikum nicht be—
suchen wollen, nach Absolvirung der Unter-Sekunda über—
reten können.
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Die Beschlüsse der Konferenz sind inzwischen Seitens des
zuständigen Ministers in sorgfältige Erwägung genommen,
deren Resultat sich in der als Anlage B. beigefügten Cirku—
laroerfügung findet, welche unter dem 1. November d. J. an
die Bezirksregierungen, unter deren Aufsicht die betreffenden
Gewerbeschulen stehen, gerichtet worden ist. Hierin werden
die betheiligten Gemeinden zur Aeußerung darüber aufgefor—
dert, in welcher der beiden möglichen Richtungen sie die zu
reformirende Anstalt zu entwickeln wünschen. Da die Män—
gel, um deren Beseitigung es sich handelt, in den betreffen⸗
den Kreisen durchgängig empfunden, und die Wege zur
Verbesserung durch die Lage der Dinge geboten sind, so darf
die Verständigung überall erwartet werden. An 12 Anstalten
bestehen bereits auf Kosten der Gemeinden 8 bis 5 Vor—
klassen, an mehreren anderen sind sie in der Bildung begriffen.
Die Ausgaben zur Veroollständigung werden von den Städten
nach der bisherigen Praxis geleistet werden müssen, in den
meisten Fällen aber nicht erheblich sein. Im Uebrigen ver—
ursacht die eine Gruppe der künftigen Gewerbeschulen — die
technische Mittelschule — im Vergleich zu den bisherigen Ein—
richtungen keine Mehrausgabe. Die andere Gruppe, welche
für die Polytechniken vorbereitet, wird ihren jetzt, von der
Secunda aufwaͤrts gerechnet, dreijährigen Cursus um ein
Jahr verlängern müssen, da ihre Abiturienten die volle Reife
für die technische Hochschule nicht früher gewinnen können,
als die der Gymnasien und Realschulen J. Es wird in ein—
zelnen Fällen möglich sein, durch die vorhandenen Lehrkräfte
den Mehrbedarf an Lehrstunden zu decken, in anderen wird
eine Ergänzung und zwar auf dem sprachlich-historischen Gebiet
eintreten müssen. Eine Berechnung läßt sich erst anstellen,
wenn die Erklärungen der Gemeinden vorliegen. Für das
nächste Etatsjahr werden die für das Gewerbeschulwesen aus—
zeworfenen Mittel ausreichen müssen, und auch in Zukunft
werden dieselben, im Vergleich zu der Gesammtausgabe,
keiner wesentlichen Erhöhung bedürfen. Sollten einzelne Ge—
meinden es vorziehen, die vielleicht gering besuchte Anstalt,
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