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Anlagen.
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Kursus und einem, die Forderung der allgemeinen Bildung
oielfach durch Fachgegenstände beschränkenden Lehrplan konnten
die Garantie der vollen geistigen Reife für die technischen
Studien allerdings nicht gewähren. Die in der oben ent—
wickelten Weise reformirten höheren Gewerbeschulen aber, die
jene Mängel von sich abstreifen, bieten jene Garantie und
werden sich, indem sie nicht blos einseitig das mathematisch—
naturwissenschaftliche, sondern auch das sprachlich-historische
Gebiet, wenn auch unter Beschränkung auf die modernen
rremden Sprachen, kultiviren, als allgemeine Bildungsanstalten
ür diejenigen Studien, welche der klassischen Sprachen nicht
nothwendig bedürfen, wie ich hoffe, bewähren. In dieser
Zuversicht habe ich mich nach eingehendster Erwägung ent—
schlossen, den Gewerbeschulen mit neunjaͤhrigem Kursus im
Prinzip das Recht zu gewähren, daß ihre Abiturienten nach
Absolvirung des akademischen Studiums auch zu den Staats-—
orüfungen im Hochbau- und Bau⸗-Ingenieurfach zugelassen
werden, nur ist die Anwendung dieses Prinzips auf den ein—
zelnen Fall auch hier dadurch bedingt, daß die Organisation
der betreffenden Schule vollständig abgeschlossen, die Abitu—
rienten derselben, von der heutigen Sekunda ab gerechnet, einen
pierjährigen Kursus durchgemacht, und eine sowohl in den
sprachlich-historischen, wie in den mathematisch- naturwissen—
schaftlichen Disziplinen und im Zeichnen streng kontrollirte
Reifeprüfung bestanden haben.
Nach diesen Darlegungen beauftrage ich die Königliche
Regierung mit den städtischen Behörden von pp. unter voller
Mittheilung des vorstehenden Erlasses in Verhandlung zu
treten und dieselben zu einer Beschlußfassung darüber zu ver—
anlassen, nach welchem der beiden entwickelten Systeme sie die
dort vorhandene reorganisirte Gewerbeschule umgestalten wollen.
Hierbei sind die städtischen Behörden darauf aufmerksam zu
machen, daß die Staatsregierung keinesfalls in der Lage ist,
bei der Errichtung der, von der heutigen Secunda abwärts
gerechnet, erforderlichen fünf Vorklassen, Sexta bis Obertertia,
eine finanzielle Beihülfe zu leisten, sondern daß die Städte
die Kosten dafür allein übernehmen müssen, wie dies auch
bereits in vielen Kommunen, welche freiwillig Vorklassen er—
richtet haben, geschehen ist. Ferner ist den städtischen Be—
—VV
dem Plan von 1870 eingerichteten Gewerbeschulen zur Zeit
haben, jedenfalls nur für die Zeitdauer fortbestehen können,
welche zur Umgestaltung derselben in eine der beiden darge—
legten Formen nothwendig ist und daß der Staat die bisher
zebotene Unterstützung auf die Dauer nicht fortgewähren kann,