Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Anlagen. 
prüfungen im Hochbau- und Bauingenieurfach zuge— 
lassen werden.“ 
Veranlaßt ist diese Verfügung über die Vorbildung für 
das Staatsbaufach nicht durch eine Konferenz“) von Berufs— 
zenossen, sondern durch eine Konferenz zur Begutachtung der 
Gewerbeschulreform, zusammengesetzt aus vier (dem Baufach 
aicht angehörenden) Ministerialräthen, vier Direktoren der 
oreußischen technischen Hochschulen, acht Gewerbeschuldirektoren, 
drei Oberbürgermeistern betheiligter Städte, vier Vertretern 
des Maschinenfaches, drei Vertretern der Texil- und chemischen 
Industrie und schließlich zwei Privatarchitekten, die sich in 
hren Anschauungen bekanntermaßen im Widerspruch mit 
fast sämmtlichen Berufsgenossen befinden. 
Wenn es nun schon befremden mußte, daß die genannte 
Konferenz über Fragen entschied, die das Gebiet des Staats- 
baufaches betreffen, so glaubten wir doch, daß die von fast 
allen Berufsgenossen mit Zustimmung begrüßte, an Seine 
Exzellenz den Herrn Handelsminister gerichtete Petition) des 
Architektenoereines zu Berlin, (der eine Zahl von nahezu 
700 einheimischen und 900 auswärtigen Mitgliedern re— 
präsentirt, und in dieser Zahl die Mehrheit der Spitzen unseres 
Faches aufweist), — so glaubten wir doch, daß dieser fast 
einstimmiges) Ausdruck zusammen mit einer ebenso einstimmigen 
Petition der Studirenden hiesiger Königlicher Bauakademie 
einen Zweck erreichen würde: 
„Daß dem erwähnten Konferenzantrage die ministe— 
rielle Genehmigung nicht ertheilt werde.“ 
Nachdem diese Genehmigung aber unter den 1. Novem— 
her thatsächlich ertheilt ist, eruͤbrigt uns nur, den Hohen 
Häusern die Bitte vorzutragen: 
„Dahin zu wirken, daß die Vorbildungs— 
frage für unser Fach einheitlich, unter 
Berücksichtigung des von dem Architekten— 
) Der hierhergehörige Beschluß dieser Konferenz lautet: 
„Es ist dringend zu fordern, daß die Abiturienten solcher 
Anstalten mit neunjährigem Kursus, — wie es in anderen 
deutschen Staaten bereits geschehen ist (7) — nicht nur zu 
allen höheren technischen Studien, sondern auch zu den Staats— 
prüfungen auf dem gesammten technischen Gebiete zugelafsen 
werden.“ 
Anlage 2. 
) Eine Minorität des Architektenvereins (von 35 Mitgliedern), die 
rast ausschließlich aus Privatarchitekten besteht, hat ihrer Zeit eine Gegen— 
petition verfaßt, welche wir in Anlage 3 folgen laffen; aus dieser wolle 
man ersehen, daß auch die Verfasser dieser Petition keine Veranlassung 
genommen haben, sich dafür auszusprechen, daß den Gewerbeschulabitu— 
rienten die Zulassung zum Staatsexamen gewährt wird. (2) 
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