Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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Anlagen. 
Verein zu Berlin in seiner Petition) ver— 
tretenen Standpunktes durch Gesetz ge— 
regelt werde, 
und daß zunächst die Verfügung vom 
l. November c. in dem Sinne modifizirt 
werde, daß die Abiturienten dieser Ge— 
werbeschulen zu den Staatsprüfungen nicht 
zugelassen werden.“ 
Im Gegensatze zu den bislang in Preußen gepflegten 
pädagogischen Grundsätzen wird einer Kategorie von Schulen, 
velche das Bildungsprinzip auf Grund der alten Sprachen 
oerleugnen, durch ministerielle Verfügung das Recht zuertheilt, 
höhere Staatsbeamte vorzubilden. 
Wenn dieses Recht sich aber ausschließlich auf die Staats— 
prüfungen in unserem Beruf erstreckt, so schafft es eine bis— 
her nicht gekannte Ungleichheit der allgemeinwissenschaftlichen 
Vorbildung unter den höheren Beamten, und drückt thatsäch— 
lich unsern Beruf in Verkennung der ihm obliegenden Auf— 
gaben zum Schaden des Staates herab. 
Durch solche Ungleichheit der Vorbildung wird ferner 
innerhalb unseres Faches der Zwiespalt gesät, daß für die 
Folge eine Trennung in zwei nicht gleichberechtigte Klassen 
aothwendiger Weise eintreten muß, sofern der Staat, wie die 
sKommunen denen den Vorzug geben werden, welche eine 
wissenschaftliche Vorbildung genossen haben, wie sie der Staat 
von allen übrigen höheren Beamten verlangt. 
Wenn sich der erwähnte Konferenzbeschluß auf den Vor— 
Jang in anderen deutschen Staaten beruft, so liegt wohl ein 
Irrthum vor. Wir möchten dem gegenüber nur auf den Aus— 
pruch eines deutschen, nicht preußischen anerkannten Meisters 
m Fach, des Professors Baumeister in Karlsruhe über 
oorliegende Verfügung hinweisen.s) Gleichzeitig erinnern wir 
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6) „Es ist zuerst der weittragende moralische Einfluß einer der— 
artigen Entscheidung auf die anderen deutschen Staaten, welche großen— 
cheiss in den letzten Jahren die Bedingungen der Zulassung zu den tech— 
aischen Hochschulen und Staatsprüfungen verschärft haben und sich in 
diesem Streben nunmehr fast beirrt fühlen muͤssen. Vielleicht zuletzt in 
dieser Reihe, sind wir endlich in Baden dahin gelangt, daß demnächst 
oon den Kandidaten des Staatsdienstes die Absolvirung eines huma⸗— 
nistischen oder Realgymnasiums verlangt werden soll (speziell bei Archi- 
rekten ist nur die erstere Gattung von Lehranstalten anerkannt) und nicht 
zum wenigsten haben bei den betreffenden Schritten die bekannten Thesen 
des „Verbandes“ über Ausbildung höherer Bautechniker mitgeholfen. — 
Oder sollen die neu zu errichtenden Schulen vorläufig nur als Versuchs— 
feld gelten, um den Grad der auf diesem Wege zu erreichenden aka— 
demischen Reife und allgemeinen Bildung zu erkunden? Dies wäre we— 
aigstens hinsichtlich des Staatsdienstes ein gewagtes Unternehmen.“
	        
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