l,
aA.
gleht
ut 19
Avem
y nz⸗
As⸗
Nn:
A dihr
idet de
— —
—
Vauegi
d der
—
dur—
F
weteren
veden der
—
—
——
dir ꝛr
Unzu r⸗
—
————
2 X* J
m ʒ Jui
der she⸗
reu Nyr
—8
ndd
J aphrrbo⸗
F——
eud
Aꝛ Rau⸗
oter He⸗
oy 1073
u en Oe⸗
nka u
u⸗
—
——
..
—
Az nahe⸗
Zada mit
ʒewebe⸗
.
Anlagen.
Ziele einer niederen Fachschule und einer Anstalt
zur Vorbildung für wissenschaftliche Studien auf
dem Gebiete der Technik noch greller hervor—
treten.“
In diese Periode nun fällt das vorerwähnte Reskript des
Herrn Handelsministers vom 27. Juni 1876,5 daß den Ge—
werbeschul⸗Abiturienten die Staatsprüfungen im Maschinen-
fach offenstehen und zwar mit rückwirkender Kraft, sofern den
sämmtlichen damals auf der Gewerbe-Akademie Studirenden
gestattet wurde, die Staatsprüfungen abzulegen, wenn sie nach—
räglich eine Reifeprüfung für ein Gymnasium, Realschule
. Ordnung oder Gewerbeschule ablegten. — Ein gleiches
Recht ist am 26. Mai 1877 sogar den Realschulen 2. Ordnung
zu Kiel und Altona verliehen worden.
Wenn aus dieser Bestimmung die qu. Denkschrift folgert,
daß nun auch die Baubeamten sich aus den Gewerbeschulen
rekrutiren müßten, so wünschen wir in Uebereinstimmung mit
den Maschinenbeamten, allerdings auch eine Gleichstellung,
aber nicht auf dem Niveau der Gewerbe-, sondern derjenigen
Schulen, welche alle übrigen Staatsbeamten vorbereiten.
Nachdem nun das Unzureichende dieser Anstalt allseitig
anerkannt, nachdem ihre Zahl auf 12 zusammengeschmolzen
vwar, wäre es nach unserer Ansicht wohl an der Zeit gewesen,
die Gewerbeschulen ihrem angeborenen Zwecke als Handwerker—
schulen ganz allein wiederzugeben und die Reihe fehlge—
schlagener Versuche nicht noch durch neue schlimmere zu ver—
zrößern, eine Ansicht, mit der wir nicht allein dastehen,
sondern der sich die qu. Konferenz über das höhere Schul—
wesen vollständig anschließt, wenn sie nachstehenden Worten
des Herrn Gallenkamp allseitige Zustimmung schenkt:
„Daß Gewerbeschulen im Sinne niederer
Fachschulen ein dringendes Bedürfniß seien,
daß von denselben die Aufgabe der Vor—
bildung für wissenschaftlich-technische Stu—
dien vollständig zu trennen und den höheren
Lehranstalten zu überlassen sei; daß endlich
den technischen Hochschulen, Bau-, Gewerbe-,
Berg-Akademie, polytechnischen Schnlen
u. s. w. ihr Platz im Unterrichtsgesetze anzu—
weisen sei.“
Nach allen Diesem können wir es nur als einen von
oornherein sehr zweifelhaften Versuch ansehen, wenn durch die
qu. Ministerial-Verfügung vom 1. November ec. den Abiturienten
der Gewerbeschulen das Recht gewährt wird, zu den Staats—
prüfungen auf dem Gebiete des Hochbaues und Bauingenieur—
9
289