Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

über das Technische Unterrichtswesen. 51 
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und Treiben der einzelnen Schüler und der Einwohner, bei 
denen sie Aufnahme gefunden haben, zu überwachen und die 
Schüler weniger durch Zerstreuungen davon abgehalten würden, 
der Schule ihre ganze Zeit zu widmen, endlich auch der Lebeus— 
anterhalt für die Schüler billiger sei. Eine Betheiligung des 
Staates an den Kosten der Unterhaltung der bestehenden und der 
neu zu errichtenden Baugewerkschulen wurde in Aussicht gestellt 
und heroorgehoben, daß unter faft gleichen Verhältnissen derjenigen 
Stadt der Vorzug zu geben sei, wo für die Errichtung und Unter— 
haltung der Schule aus städtischen oder anderen kommunalen 
Kassen die größten Beiträge in Aussicht gestellt würden, jedenfalls 
iber dahin zu streben sei, daß die Stadt die Herstellung und 
Unterhaltung des Schulgebäudes sowie dessen Heizung und 
Beleuchtung vorab übernehme, welche Forderung bei den 
päteren Verhandlungen mit den einzelnen Gemeinden auf 
die Herstellung und Unterhaltung des Gebäudes beschränkt 
uind die Theilung aller übrigen Ausgaben der laufenden Ver— 
valtung sowie die erste Ausstattung der Schule mit Lehr— 
nitteln auf Kosten des Staates — wie dies bei den Ge— 
werbeschulen geschieht — in Aussicht genommen ist. 
Endlich ist die Gewährung einer Staatsunterstützung all— 
zemein davon abhängig gemacht, daß die Feststellung des 
Unterrichtsplans und des Etats, sowie die von der Gemeinde 
oorzunehmende Anstellung und Pensionirung der Lehrer im 
Einvernehmen mit dem Handelsministerium erfolge und daß 
die jederzeitige Inspektion der Anstalt durch einen Staats— 
kommissar, sowie die Betheiligung eines solchen an den Ab— 
zJangsprüfungen und der Ertheilung von Abgangszeugnissen vor— 
behalten bleibe. Da die Städte Eckernförde, Höxler, Idstein und 
Einbeck sich im Allgemeinen zur Annahme diefer Bedingungen be— 
ceit erklärt haben, so wird ihnen, wenn auch die Ausführung dersel— 
ben im Einzelnen noch nicht in allen Punkten geordnet ist, doch schon 
jetzt eine ungefähr die Hälfte der laufenden, durch die Einnahmen 
an Schulgeld nicht gedeckten Unterhaltungskosten betragende 
Staatsbeihülfe gewährt, während die Stadt Buxtehude es abge— 
lehnt hat, jene Bedingungen anzunehmen und auf den Empfang 
eines jährlichen Zuschusses verzichtet. Derselben ist jedoch ebenso 
wie einigen der anderen Städte eine Beihülfe zur Vermehrung 
der Lehrmittel- und Büchersammlungen zu Theil geworden. 
Die Provoinzialbehörden sind insbesondere beauftragt ge— 
wesen, mit denjenigen Städten, in welchen sich Provinzial— 
zewerbeschulen äͤlterer Art befanden, über die Verwandlung 
dersesben in Baugewerkschulen in Beziehung zu treten. Dies 
ist, jedoch ohne Erfolg, in Trier, Danzig und Bielefeld ge— 
schehen und der Unterricht an den dortigen Provinzialgewerbe— 
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