Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 
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Kräfte heranzuziehen. Von Seiten der Regierung wurde 
dem gegenüber darauf hingewiesen, daß die landwirthschaft— 
lichen Schulen bereits jetzt in engster Vereinigung durch die 
beiden hier fraglichen Ministerien geleitet würden; es bestehe 
thatsächlich schon ein Kondominat und es sei eigentlich nur 
die Frage, welches Ministerium die ausführenden Verfügungen 
an die Unterbehörden erlasse. Die landwirthschaftlichen 
Lehranstalten stünden in dieser Hinsicht ganz anders als 
die technischen Lehranstalten, welche jetzt vom Handels— 
ministerium auf das Unterrichtsministerium übertragen werden 
ollten. Auch von Kommissionsmitgliedern wurde dem An— 
rage Cohn widersprochen. Die Lehranstalten würden beim 
andwirthschaftlichen Ministerium jetzt gut verwaltet; es sei 
hier um so weniger ein Grund fuͤr Aenderung der Ressorts— 
erhältnisse abzusehen, als ja durch das vollständige Zusammen— 
wirken der beiden Ministerien dem Gesichtspunkte Rechnung 
getragen werde, welcher dem vorliegenden Antrage zu Grunde 
ijege. Nachdem noch von Seiten des Herrn Regierungskom— 
missarius des landwirthschaftlichen Ministeriums darauf hin— 
zgewiesen war, daß diejenigen höheren Lehranstalten, mit denen 
Frößere Landwirthschaften und Gutsverwaltungen verknüpft seien, 
daturgemäß dem landwirthschaftlichen Ministerium unterge— 
stellt sein müßten, zog der Herr Antragsteller schließlich seinen 
Antrag für diesmal zurück, indem er darauf hinwies, daß er 
den vom Herrn Minister in Aussicht gestellten Organisations— 
olan des Berliner Lehrinstituts abwarten wolle und sich der 
Hoffnung hingebe, daß damit seinen Bestrebungen Genüge 
geschehen werde; eventuell behielt er sich die Wiederaufnahme 
des Antrages vor. 
Gegen Uebertragung der technischen Lehranstalten auf das 
Kultusministerium wurde von einer Seite geltend gemacht, 
daß, wenn auch nach der einmal beschlossenen Abtrennung 
des Ministeriums für Handel und Gewerbe die technischen 
Lehranstalten nicht mehr bei demselben bleiben könnten, doch 
aicht abzusehen sei, warum sie nicht der Bauabtheilung des 
zukünftigen Ministeriums für öffentliche Arbeiten untergestellt 
verden könnten, sobald man nur für tüchtige Dezernenten 
'orge, daß jene aus persönlichen Rücksichten vorgenommene 
Theilung der Ministerien doch keinen Bestand haben werde. 
Das gesammte Unterrichtswesen könne man nicht als gleich— 
artiges Ganzes betrachten. Die praktischen Erwägungen 
stünden sich bei Einrichtung der verschiedenen Arten von 
Schulen nicht selten gegenüber. Diese verlangten auch eine 
oerschiedenartige Behandlung. Im Kultusministerium stehe in 
erster Linie die Frage der allgemeinen Bildung, welche in den
	        
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