Full text: Das technische Unterrichtswesen in Preußen

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des Abgeordnetenhauses. 
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Maße erscheine es ausgeschlossen, das technische Unterrichtswesen 
der Bauabtheilung des künftigen Ministeriums für öffentliche 
Arbeiten zu überweisen. Früher, als die Bauakademie unter 
der Bauabtheilung gestanden, sei man mit den Erfolgen dieser 
Einrichtung wenig zufrieden gewesen, man habe behauptet, 
daß die Lehranstalt unter der Leitung eines technischen Spezial—⸗ 
vorstandes zurückgeblieben sei, und sie sei deshalb der weniger 
technischen Handelsabtheilung unterstellt. Nach diesen Er— 
ahrungen würde es noch weniger angehen das gesammte ge— 
werbliche Unterrichtswesen dem Bautenministerium zu unter— 
stellen. Jede technische Behörde habe eben nur Techniker auf 
ihrem speziellen Gebiet zur Verfügung. Was hätten nun aber 
Bautechniker mit kunstgewerblichen Schulen, mit Fachschulen 
ür Seidenwirkerei oder Weberei, für Maschinenwesen, Keramik 
u. s. w. zu thun? Das technische Unterrichtswesen erstrecke 
sich eben auf sehr viele Gebiete und könne eben deshalb am 
wenigsten von einer spezialtechnischen Behörde gepflegt werden. 
Die allgemeine Unterrichtsverwaltung, welche sich in jedem be— 
sonderen Falle durch den Beirath von Technikern des betreffen— 
den Fachs zu informiren haben werde, sei allein dazu im 
Stande. Auch jetzt schon bestünden zwischen dem technischen 
Unterrichtswesen und dem eigentlichen Ressort der Unterrichts— 
oerwaltung vielfache nothwendige Beziehungen. So berührten 
äch viele wissenschaftliche Disziplinen der Universität, z. B. 
die mathematischen und naturwissenschaftlichen mit denen an 
der technischen Hochschule, ebenso wie die dem Unterrichts⸗ 
ministerium überwiesene hohe Kunst in Verbindung mit der 
Architektur und der Kunstindustrie stehe. Je weiter nach 
unten, desto untrennbarer werde die Verknüpfung mit den 
zur Kompetenz des Kultusministeriums gehörigen An— 
stalten. Wenn, wie es schon heute die Regel sei, die Ge⸗— 
werbeschulen durch Vorklassen sich ergänzten, so stünden 
die unteren Klassen unter der Aufsicht des Unterrichts— 
ministeriums und die oberen unter der des bisherigen Han— 
delsministeriums. Daraus ergäben sich unerträgliche Uebel— 
stände. Eine organische Einheit der Gesammtanstalt sei dann 
aicht möglich, es entstünden zwei Kategorien unter den Lehrern 
und die nachtheiligsten Reibungen zwischen ihnen. Hinsichtlich 
der Werkmeister⸗, Baugewerk- und sonstigen Fachschulen könnte 
man fragen, ob hier nicht die Oberleitung der technischen 
Instanz geboten sei. Aber auch hier ergäbe sich auf den ersten 
Blick das gewichtige Bedenken, daß, während die technische 
Instanz nur in einer Richtung sachverständig sei, die Zwecke 
dieser untersten gewerblichen Schulen sich auf das mannig— 
caltigste gestalteten. Darum sei die Bauabtheilung an sich 
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