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Maße erscheine es ausgeschlossen, das technische Unterrichtswesen
der Bauabtheilung des künftigen Ministeriums für öffentliche
Arbeiten zu überweisen. Früher, als die Bauakademie unter
der Bauabtheilung gestanden, sei man mit den Erfolgen dieser
Einrichtung wenig zufrieden gewesen, man habe behauptet,
daß die Lehranstalt unter der Leitung eines technischen Spezial—⸗
vorstandes zurückgeblieben sei, und sie sei deshalb der weniger
technischen Handelsabtheilung unterstellt. Nach diesen Er—
ahrungen würde es noch weniger angehen das gesammte ge—
werbliche Unterrichtswesen dem Bautenministerium zu unter—
stellen. Jede technische Behörde habe eben nur Techniker auf
ihrem speziellen Gebiet zur Verfügung. Was hätten nun aber
Bautechniker mit kunstgewerblichen Schulen, mit Fachschulen
ür Seidenwirkerei oder Weberei, für Maschinenwesen, Keramik
u. s. w. zu thun? Das technische Unterrichtswesen erstrecke
sich eben auf sehr viele Gebiete und könne eben deshalb am
wenigsten von einer spezialtechnischen Behörde gepflegt werden.
Die allgemeine Unterrichtsverwaltung, welche sich in jedem be—
sonderen Falle durch den Beirath von Technikern des betreffen—
den Fachs zu informiren haben werde, sei allein dazu im
Stande. Auch jetzt schon bestünden zwischen dem technischen
Unterrichtswesen und dem eigentlichen Ressort der Unterrichts—
oerwaltung vielfache nothwendige Beziehungen. So berührten
äch viele wissenschaftliche Disziplinen der Universität, z. B.
die mathematischen und naturwissenschaftlichen mit denen an
der technischen Hochschule, ebenso wie die dem Unterrichts⸗
ministerium überwiesene hohe Kunst in Verbindung mit der
Architektur und der Kunstindustrie stehe. Je weiter nach
unten, desto untrennbarer werde die Verknüpfung mit den
zur Kompetenz des Kultusministeriums gehörigen An—
stalten. Wenn, wie es schon heute die Regel sei, die Ge⸗—
werbeschulen durch Vorklassen sich ergänzten, so stünden
die unteren Klassen unter der Aufsicht des Unterrichts—
ministeriums und die oberen unter der des bisherigen Han—
delsministeriums. Daraus ergäben sich unerträgliche Uebel—
stände. Eine organische Einheit der Gesammtanstalt sei dann
aicht möglich, es entstünden zwei Kategorien unter den Lehrern
und die nachtheiligsten Reibungen zwischen ihnen. Hinsichtlich
der Werkmeister⸗, Baugewerk- und sonstigen Fachschulen könnte
man fragen, ob hier nicht die Oberleitung der technischen
Instanz geboten sei. Aber auch hier ergäbe sich auf den ersten
Blick das gewichtige Bedenken, daß, während die technische
Instanz nur in einer Richtung sachverständig sei, die Zwecke
dieser untersten gewerblichen Schulen sich auf das mannig—
caltigste gestalteten. Darum sei die Bauabtheilung an sich
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