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des Abgeordnetenhauses.
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Dem wurde entgegnet, daß es sich bei Einrichtung des Unter⸗
cichtsraths nicht darum handeln könne, eine Berufungsinstanz
zu schaffen, die sich mit der Entscheidung einzelner Faälle be⸗
schäftigen würde: er solle nur allgemeine Fragen erörtern,
Hutachten abgeben. Die Verwaltung solle von der neuen
Einrichtung ganz unberührt bleiben. Es sei anzuerkennen, daß
der gegenwärtige Herr Kultusminister im Vergleich zu seinen
Vorgängern weniger Anlaß zu Klagen biete, aber auch er
sonne eines organisirten Beirathes nicht entbehren, und man
dürfe nicht vergessen, daß Ministerwechsel eintreten könnten, wo
dann die verderbliche Alleinherrschaft der Dezernenten wieder drohe.
Gegen die Erweiterung des Miquél'schen Antrages wurde
noch aus dem Schooße der Kommission angeführt, daß, wenn
man auch dem Gedanken an sich zustimme, es sich für die
Kommission nicht empfehle, eine soweit tragende Maßregel
allgemeiner Natür anläßlich einer speziellen Budgetberathung
dem Hause ohne vorheriges Mandat vorzuschlagen.
Die Kommission nahm trotz der gemachten Einwendungen
den erweiterten Miquél'schen Antrag mit Mehrheit an, ebenso
die Uebertragung des technischen Unterrichtswesens auf das
Ministerium für geistliche, Unterrichts- ꝛc. Angelegenheiten
nach Maßgabe der dem Staatshaushaltsetat beigefügten Denk⸗
schrift und beantragt demnach:
Das Haus der Abgeordneten wolle:
J. uñter Belassung der Navigations-, Steuer—
nanus- und Schifferschulen bei dem Mi—
nisterium für Handel und Gewerbe, der
Aebertragung des gewerblichen Unterrichts—
wesens auf das Ministerium der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
in der von der Staatsregierung vorgeschla—
zenen Weise bei Feststellung des Etats für
—1879/80 zustimmen;
beschließen:
die Königliche Staatsregierung bei Ueber—
vweisung der technischen Ünterrichtsanstalten
in das Unterrichtsministerium aufzufordern:
JYeine ständige Kommission, in, welcher
außer den Ministerien der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinalangelegen—
heiten, für Handel und Gewerbe und
kür öffentliche Arbeiten sachkundige
Mitglieder, insbesondere aus dem Ge—
werbe- und Handwerkerstande vertreten
ünd, einzusetzen und dieselben bei der