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Gewerbeschule mit einem anderen, passenderen Namen zu be—
zeichnen, die Ausbildung der Handwerker aber den vielfach
schon ins Leben gerufenen Gewerkschulen zu übertragen. Der
Rame Gewerbeschule werde z. B. von dem Meister in diesem
Fache und Begründer der neunklassigen, lateinlosen Schule,
dem Direktor Gallenkamp in seinem Aufsatze über Ge—
werbeschulen [Schmidt's Encyklopädie] auf die beiden bereits
genannten Berlinischen Schulen gar nicht angewandt. Es
purde in diesem Zusammenhange auf die energische Abweisung
aufmersam gemacht, welche der genannte Direktor Gallen⸗
kamp der Heranziehung seines Namens im Interesse der Pe—
tition Hobrecht in einer dem Hause vorliegenden Zuschrift habe
angedeihen lassen. Seit länger als 20 Jahren, schreibt Herr
Gallenkamp, ständen seine Bestrebungen in vollständigem Ein—
klange mit dem jetzt vom Handelsministerium zu seiner großen
Genugthuung und Freude festgestellten Ziele; und seine Be—
strebungen seien nicht etwa nur in kleinem Kreise bekannt ge—
worden; der von ihm in Berlin durchgeführte Lehrplan sei
Gegenstand einer vielfachen Diskussion gewesen, habe Jahre
sang sehr vielfach Anfeindungen, und neuerdings sehr vielfach
Anerkennung und Nachahmung gefunden. — Wenn man auch
den Anspruch, daß die Verfasser und Unterzeichner der Petition,
ehe sie sich auf ihn beriefen, sich mit seiner schriftstellerisch
und amtlich dargelegten und bethätigten Ueberzeugung
einigermaßen bekanut machen müßten, zuweitgehend finden sollte,
o würde doch jedenfalls die Forderung als vollkommen berech—
tigt anerkannt werden müssen, daß sie sich mit den auf der Oktober⸗
konferenz (1873) gepflogenen Verhandlungen über die Zulassung
zum Studium auf Hochschulen und zu den Staatsprüfungen,
welche in jenen Protokollen, denen ihre Citate entnommen
ind, auf Seite 91 bis 101 wiedergegeben sind, genau bekannt
gemacht haben müßten. Sie hätten aber offenbar nicht seine
»S. 98 bis 101) in kurzen Auszügen wiedergegebenen
Auseinandersetzungen gelesen, in welchen er eingehend seine
deberzeugung begründet hätte, daß gerade lateinlose Real⸗
schulen mit neunjährigem Kursus (und die in der Denkschrift
orojektirten Bildungsanstalten seien trotz des abweichenden
Namens nichts anderes) die geeignetesten Vorbildungsanstalten
für Studien auf technischen Hochschulen seien.
Bei Erörterung der Frage: ob die lateinlose neun—
klassige Schule im Stande sein würde, die Mehrzahl ihrer
Schüler soweit zu fördern, daß dieselben mit Vortheil allen
Unlerrichtsgegenstaͤnden der technischen Hochschule sich widmen
könnten und für den späteren technischen Beruf, auch insbe—
sondere als Architekten, die genügende Grundlage allgemeiner