38
Kommissionsberichte
herabsetzten und so, ohne die große Zahl der Gebildeten dafür
ju gewinnen, die wenigen, welche es fördern könnten und
möchten, außer Stand setzten, das Erforderliche zu leisten.
Nach dem Korreferenten nahm der Herr Geheime Regierungs⸗
rath Wehrenpfennig als Regierungskommissar mit dem Bemerken
das Wort, daß nach der erschöpfenden Darlegung der in Betracht
kommenden Prinzipienfragen seitens der beiden Referenten ihm nur
übrig bleibe, die Verwaltung gegenüber den eben so schweren als un—
begruͤndeten Vorwürfen zu vertheidigen, welche in der Petition von
Hobrecht und Genossen ausgesprochen würden. Man werfe dem
Handelsministerium vor, daß es den stetigen Entwickelungsgang
des Staatsbaufaches durch den Wechsel seiner Verfügungen
unmöglich gemacht habe, und führe als Beweis 28 Ver—
fügungen an, von denen der größere Theil einfach die Namen
der einzelnen Realschulen bekannt macht, welche nach den
Vorschriften vom 1. August 1849 Berechtigung erhalten
hätten, ein anderer Theil sich mit den Feldmessern, mit den
Anforderungen im Zeichnen u. s. w. beschäftige und nur vier
oon prinzipieller Bedeutung seien. Der Regierungskommissar
schildert den wirklichen Entwickelungsgang, welchen theils
die Vorschriften über die Vorbildung, theils die Prüfungs—
reglements für die Staatsexamina von der grundlegenden In—
struktion vom 8. März 1832 ab bis zu dem Reglement vom
27. Juni 1876 genommen, und weist nach, daß die Zu—
sammenstellung der Petenten zeige, wie sie von dieser inneren
Entwickelung unseres Unterichtswesens nur unvollständige Vor—
stellungen haͤtten.
Weiter beschwere man sich in der Petition, daß der Han—
delsminister die Frage der Vorbildung für das Staatsbaufach
nicht einer Konferenz von Berufsgenossen, also von Bau—
beamten, vorgelegt, und beklage sich über die Zusammensetzung
der Konferenz vom 2. August, sowie darüber, daß der Han—
delsminister die Eingabe des Architektenvereins vom 17. Ok—
tober, welche von der Mehrheit der „Spitzen des Fachs“
unterschrieben worden sei, kein Gehör geschenkt habe. Dem
zegenüber müsse darauf hingewiesen werden, daß in
der Konferenz vom 2. August außer angesehenen
Vertretern des Maschinenfachs, der textilen und der
hemischen Industrie auch zwei namhafte hiesige Architekten
sich befanden und außerdem die vier Direktoren der tech—
nischen Hochschulen, welche über die für den Techniker wün—
schenswerthe Vorbildung doch naturgemäß größere Erfahrung
haͤtten, als die Mehrzahl der Baubeamten. Was die „Spitzen
des Fachs“ beträfe, so könne man diesen Ausdruck im bureau—
kratischen Sinne oder im Sinne der Leistung für die Archi—