Full text: Joan. Sigism. Elßholz Vom Garten-Baw: Oder Unterricht von der Gärtnerey auff das Clima der Chur-Marck Brandenburg/ wie auch der benachbarten Länder gerichtet

266 Des V. Buchs VII. Cap. 
zu dem sollen sie in acht haben / daß sie nicht / wenn es regnet oder naß ist / hefften / die⸗ 
weil gemeinlich das laub davon verdorret und gelb wird. - | 
XII. In solcher ersten Heffte / und sonderlich auch nicht ehe / als wenn man die 
Treublein sehen oder erkennen kan / sollen die Weinmeister alles unnüge boff / so man 
uͤbers jahr / oder sonsten wie oben bey dem Siebenden Artickel gemeldet / nicht bedarff / 
abbrechen / und ja vorsichtig seyn / daß die treublein nicht mit abgebrochen werden / 
Sollen auch sonst das graß ausrauffen / und es allenthalbẽ in den Bergen rein halten. 
| XIII. Nach diesem unvorzuͤglichen / doch nach gelegenheit des welters / sollen 
die Weinmeister die andere Hackung thun / und so der Berg gemistet / das graß uͤber 
dem mist weg hawen / und frische erde uͤber den mist / und ümb die Stöcke ziehen/ da- 
mit nicht die Sonneden mist an den stöcken verbrenne : auch in acht haben/ daß sie 
nicht hacken wen es regnet / aus ursachen / wie bey der ersten Hacke im zehenden Arti» 
ifef geimetbet. | 
|... XIV. Cvofbicanbere Heffte geschehen kurtz nach Johannis Baptista / wan! 
und so bald der wein verbluͤhet hat / und sollen die Weinmeister alles unnuͤtze holtz und 
laub alsdan auch weg brechen / damit die Sonne so vielmehr zu den Stoͤcken kommen / 
und wircken / und also der wein desto reiffer werden kan. | 
XV. Sollen unsere Weinmeister / kurtz vor oder auff Bartholomaͤi nach ge⸗ 
lezenheit des wetters die dritte Hackung thun / und sich in demselben / toie be der ersten 
uiid andern Hacke iim zehenden und dreyzehenden Artikel gesagt / allenthalben gemeß 
derhalten! Daneben aber alsdan insonderheit auch in acht haben /daß si? den treub- 
leinkein schaden zufügen. ) . 
- XVL Nachsolcher dritten und leßten Hackung / sv bald es gelegen / und das 
Weinholkreiff ist / sollen unsere Weinmeister anfangen / dasselbe zuverhawen :'da 
guch grosse pläße in den Weinbergen seyn / sollen sie die Stöcke nicht viel verhawen/ 
auff daß man dieselbe pläße mit den Stöcken erreichen ; und damit aussencken kan. 
XVII. Sollen unsere Amptleute und Befehlichhaber alle jahr im Herbst 
wan der wein beginnetreiffzu werden /in die Weinberge gehen / und die Stöcke ak- 
ienthalben mit sleiß beschen / welche tragen und fruchtbar seyn oder nicht / nnd die je- 
zigen fo unfruchtbar und nicht gut befunden / durch die Weinmeister also bald auszei- 
<hnen / und folgends zur rechter zeit andere gute / do sie vorhanden / an die stete legen] 
oder andere gute art auff solche stöcke pfropffen lassen. | 
XVIII. Sollen unsere Weinmeister auff den Herbst / wan die Weintrauben 
beginnen reiff und weich zu werden / die Berge mit allem fleiß huͤten / daß kein Mensch / 
noch viehe / oder thier hinein komme / und schaden darinne thue / auch die vogel / kreyen / 
elstern / und dergleichen fleißig / und so viel immer muͤglich abwehren/ Sollen sich 
auch enthalten / jemands einige Weintraube zugeben / es geschehe dan mit sondern vor⸗ 
wissen und geheiß unser Amptleute und Befehlhaber / doch krancken Menschen nnd 
schwangern Weibern / auff derselben anregen / moͤgen sie je zu zeiten ein paar trauben 
wol geben und verreichen. 
XIX. Sollen die Weinmeister auff der Weinberge zeune und gehege / daß die⸗ 
selbe stets in wuͤrden seyn und gehalten werden / fleißig achtung geben / und wan die an 
einem oder mehr orten mangelbar befunden / solches unsern Amptleuten oder Beföl- 
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