Full text: Joan. Sigism. Elßholz Vom Garten-Baw: Oder Unterricht von der Gärtnerey auff das Clima der Chur-Marck Brandenburg/ wie auch der benachbarten Länder gerichtet

"nw 
Alu] Né 
BN man 
"NNI 
Toe 
A NU 
s "on 
LIUM 
""N 
Nt 
1 
NNI 
(Os 
— 
tu^ ib 
velat 
tu 
vy fees 
3 
teg 
mM 
(vA t| 
v.n 
an 
0 JN 
; ENT 
n Nb 
M 
ad NC 
f Itn 
tel 
Trad 
Tato 
mad 
sta sch 
ev 
"ud 
"1) 
perum 
— 
Nb 
Fu" NU 
nod 
om 
4 
Weinmeister Ordnung. 267 
habern (die auch selbst mit darauff und darzu sehen sollen) berichten / welche solches 
wviedermachenlassen / auchnach gelegenheit do es die nohturfft erfodert / Stacken / 
Reiß und andere Zuthat in vorraht und zur stette schaffen und solche zeune oder gehege 
wiederumb verfertigen / und in vorigen stand bringen / Auch daneben auffsehen ha⸗ 
benzund daran seya sollen/ was an a!ten und newen Stacken versakt/daß derselben un« 
terste enden / so weit diein die erde kommen / wie gebreuchlich gebrand / und dieselben 
sonsten fein gleich und auffrecht gescket werden. Derowegen dan sich erwehnte unse- 
re Amptleute und Befehlighaber/ mit den Sekern auff das gedinge nach Schocken 
zahl/auffs neheste als möglich vergleichen/und dasselbe also verlohnen sollen. - 
XX. Sollen unsere Weinmeister die Pressen mit allem was darin und Dazu 
zehöret / in güter acht und verwahrung haben / und davon nichts verrucken lassen/ viel 
weniger selbt entfreumden/ oder gebrauchen / und wan es auff den Herbst kommet / als⸗ 
dan vor und gegen der Weinlese / die Bödemen / Wannen / Pfemen / Butten / Zober/ 
and alles anders was vorhanden / fein zu rechte bringen/ ausbrühen/ auswaschen/und 
reinmachen : doauchin einem oder demandern etwas mangelbahr oder zubrochen? 
in den Aemptern anhalten/daß es in zeiten wiederumb gebessert und verfertiget werde 
Auch auffdie Pressen / sonderlich zu jederzeit / wan man presset / tag und nacht fleißig 
schen / dieselben schmieren / und also in acht halten / damit kein schadengeschehen noch 
verursachet werden möge. | 
XXI. Sollen unsere Weinmeister ein jeder jährlich zur besoldung und unter» 
haltung / eines für alles (ausserhalb was andere hierinnen lpecißicirte verdienste sind) 
als nemlichen von einem Morgen Weinwachs vier Thaler/drey scheffel Rogken / und 
zinen halben scheffel Malß haben / undihnen solches aus unsern Aemptern gegeben 
und gefolget werden. . 
XXII Sollen sie ihre alte gerechtigkeit an Huͤlsen / Weinlaub und Graßbe⸗ 
halten / auch sonsten freye Wohnungen haben/doch was in unsern Aemptern an wein- 
[aub für die Schaffe und Lämmer zu behalten und zu gebrauchen von nöhten / sollen sie 
dasseibe dahin unwegerlich folgen lassen / und ihnen unsere Amptleute dagegen an Deu 
and stroh/und dergleichen erstattung thun : welche auch in ihren diensten trewlich und 
fleißig befunden / denen mögen unsere Amptleute und Befehlhaber an gelegenen orten 
ein örtiein Wiesewachs/oder eine gelegenheit darzu aus zuraden/ und zu zurichten/da- 
von sieetwa ein paar fuhderhew gewinnen können / anweisen und untergeben/auch ib- 
genetliche Pferde strewungen und dergleichen für ihr viehe zu kommen lassen/doch daß 
der mist uns bleibe/und in unsere Weinberge komme. | 
XXIIL Gellenifnen ben OBeinmeiftern von Pressen/ von einem jedexn Ku- 
hen / neben der kost zween Argent gegeben werden. 
RRYIV. Soll den Weintneistern von jeder täusend Knotholk/ Fechser daraus 
zu machen / auff zusamlen und ein zuschlagen / zween Argent / und dan von jederim 
yundert Fechser zu legen oder zu pfropffen/auch lebendigen holke ein zusencken oder ein 
zulegen/ Sechs Märckische groschen gegeben werden. 
XXV, Sollen unsere Weinmeister | wan sie zu stock misten / von einem jeden 
grossen fudder auff vier starcke Pferde acht gute pfennige/ von einem Bürgerfubder 
mit zwey Pferden einen halben Sitbergrotchen / und von eineim Bawerfahder Mist 
13 pier
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.