Neuntes Kapitel.
Flugmaschinen.
Als »Flugmaschine« bezeichnet man Apparate, welche ohne
Hilfe von Gassäcken mit von ihnen selbst getragenen Mitteln in die
Luft erhoben und nach beliebiger Richtung in derselben fortbewegt
werden sollen. Es sind also zwei Kräfte zu ihrem Betriebe erforder-
lich, von denen die eine der Schwerkraft der Erde entgegenzuwirken
und die andere den Luftwiderstand zu überwinden hat.
Die ältesten solcher »aerodynamischer« Luftschiffe sind die
Flügelflieger, weil die Menschen zunächst durch das ihnen in der
Natur an den Vögeln gegebene Beispiel angeregt wurden, sich selbst
Flügel anzubinden oder besondere Gestelle mit Schwingen herzu-
stellen. Einige solcher Konstruktionen haben wir an anderer Stelle
schon erwähnt.
1784 baute Gerard einen fliegenden Vogel, dessen Flügel durch
eine im Innern eines Kastens untergebrachte Maschinerie bewegt
werden sollten. Wie er sich dieselbe gedacht hatte, wurde von ihm
nicht angegeben.
Eine ganz eingehende Entwicklung des Vogelflugs gab der
badische Baumeister Degen in einer Broschüre, in welcher er gleich-
zeitig die Beschreibung eines von ihm konstruierten Apparats lieferte.
Mit den eigenartigen Flügeln soll er bei Gießen einen unglücklich
verlaufenen Versuch angestellt haben. Bemerkenswert ist der Rat
Meerweins, die Probeflüge über Wasser anzustellen, damit bei den
unvermeidlichen Abstürzen erheblichere Verletzungen vermieden
würden.