Full text: Die Luftschiffahrt nach ihrer geschichtlichen und gegenwärtigen Entwicklung

Neuntes Kapitel. 
Flugmaschinen. 
Als »Flugmaschine« bezeichnet man Apparate, welche ohne 
Hilfe von Gassäcken mit von ihnen selbst getragenen Mitteln in die 
Luft erhoben und nach beliebiger Richtung in derselben fortbewegt 
werden sollen. Es sind also zwei Kräfte zu ihrem Betriebe erforder- 
lich, von denen die eine der Schwerkraft der Erde entgegenzuwirken 
und die andere den Luftwiderstand zu überwinden hat. 
Die ältesten solcher »aerodynamischer« Luftschiffe sind die 
Flügelflieger, weil die Menschen zunächst durch das ihnen in der 
Natur an den Vögeln gegebene Beispiel angeregt wurden, sich selbst 
Flügel anzubinden oder besondere Gestelle mit Schwingen herzu- 
stellen. Einige solcher Konstruktionen haben wir an anderer Stelle 
schon erwähnt. 
1784 baute Gerard einen fliegenden Vogel, dessen Flügel durch 
eine im Innern eines Kastens untergebrachte Maschinerie bewegt 
werden sollten. Wie er sich dieselbe gedacht hatte, wurde von ihm 
nicht angegeben. 
Eine ganz eingehende Entwicklung des Vogelflugs gab der 
badische Baumeister Degen in einer Broschüre, in welcher er gleich- 
zeitig die Beschreibung eines von ihm konstruierten Apparats lieferte. 
Mit den eigenartigen Flügeln soll er bei Gießen einen unglücklich 
verlaufenen Versuch angestellt haben. Bemerkenswert ist der Rat 
Meerweins, die Probeflüge über Wasser anzustellen, damit bei den 
unvermeidlichen Abstürzen erheblichere Verletzungen vermieden 
würden.
	        
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