Brieftauben für Ballonzwecke.
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3. Der Agent, welcher persönlich ein derartiges Verbrechen
zur Anzeige bringt, erhält 50—100 Frank Belohnung, je
nach dem Ermessen des Gerichtes.
Gegeben Bordeaux, den 23. Januar 1871.
gez. Cremieux,
Minister des Innern und des Krieges.«
Auch heutzutage stehen die Brieftauben unter dem Schutze der
Behörden. Die für Feldflüchter vorgeschriebenen Sperrzeiten im
Herbst und im Frühjahr beschränken sich auf höchstens je 10 Tage.
Es ist ferner bei Strafe verboten, Brieftauben zu töten oder im
Schlage fremde, zugeflogene Tauben zu behalten.
Leider gibt es noch genug Leute, welche auf ihren Dächern
reguläre Fallen zum Fangen dieser wertvollen Tiere aufgestellt haben
und sie auf alle mögliche Weise anzulocken suchen.
Viele Verluste reisender Tauben sind sicher Diebstählen zuzu-
schreiben.