Luftschifferrecht.
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der Marine, welcher von der Militärbehörde das Kommando über
den Ballon erhalten hat, der mitsamt der Ausrüstung auch dem
Militär gehört.
Ein Staats-Zivilballon wird von einem Beamten geführt, der mit
einem den Zivilbehörden gehörenden Luftschiffe Auffahrten dienst:
lich zu unternehmen hat.
Alle übrigen Luftfahrzeuge fallen unter die Kategorie der Privat-
ballons, gleichgültig, ob sie von einem Offizier oder Beamten pri
vatim geführt werden.
Es soll nun unbedingt verlangt werden, daß alle Ballons ebenso
wie die Schiffe unzweideutig kenntlich gemacht werden. Der Kom-
mandeur der russischen Luftschiffer, Oberst von Kowanko,. hatte
schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß die unliebsamen Vor-
kommnisse, eine Beschießung deutscher und österreichischer Ballons
durch russische Grenzkosaken, lediglich in dem Fehlen einer Flagge
ihren Grund gehabt hätten. Die Russen sind gewohnt, an allen
bemannten Ballons die Flagge zu führen, und sehen deshalb alle
ohne Flagge fahrenden Luftschiffe als Registrierballons an. Da es nun
bekannt ist, daß den Findern eines Ballons besondere Belohnungen
zuerkannt werden, haben die Soldaten mehrfach die Landung eines
solchen Ballons durch Schüsse herbeizuführen gesucht. ;
Es kann also auch heute noch vorkommen, daß Ballons anderer
Staaten, die nicht gewohnt sind, an ihren Ballons eine Flagge zu
führen, durch Schüsse belästigt werden.
Alle Aerostaten — Staats- und Privatballons — führen die durch
Farben und außerdem durch ihre Form besonders kenntlich ge-
machte Landesflagge am Äquator des Netzes. Ferner haben die
Staatsballons noch einen Wimpel zu setzen, der sich bei Militär-
ballons am Korbe, bei Zivilballons an der Hülle unter der National-
flagge befindet. Die Form der Fahnen soll bis auf Entfernungen
von 4000 m mit bloßem Auge erkennbar sein.
Jeder Ballon darf nur die Farbe seiner eigenen Nation führen.
Alle Ballonführer müssen ein Führerzeugnis — brevet d’aedronaute —
besitzen, welches die Führer des Privatballons ständig bei sich
haben müssen.
Dieser Punkt erscheint sehr wesentlich und beachtenswert.
Beim Militär und bei den großen Luftschiffervereinen findet eine
eingehende Ausbildung zum Führer statt. Die Qualifikation wird
nach einer besonderen Probefahrt offiziell zugepsrochen,: wenn
diese »Führerschaft« zur Zufriedenheit der Kommandobehörde