Full text: Die Luftschiffahrt nach ihrer geschichtlichen und gegenwärtigen Entwicklung

Luftschifferrecht. 
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der Marine, welcher von der Militärbehörde das Kommando über 
den Ballon erhalten hat, der mitsamt der Ausrüstung auch dem 
Militär gehört. 
Ein Staats-Zivilballon wird von einem Beamten geführt, der mit 
einem den Zivilbehörden gehörenden Luftschiffe Auffahrten dienst: 
lich zu unternehmen hat. 
Alle übrigen Luftfahrzeuge fallen unter die Kategorie der Privat- 
ballons, gleichgültig, ob sie von einem Offizier oder Beamten pri 
vatim geführt werden. 
Es soll nun unbedingt verlangt werden, daß alle Ballons ebenso 
wie die Schiffe unzweideutig kenntlich gemacht werden. Der Kom- 
mandeur der russischen Luftschiffer, Oberst von Kowanko,. hatte 
schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß die unliebsamen Vor- 
kommnisse, eine Beschießung deutscher und österreichischer Ballons 
durch russische Grenzkosaken, lediglich in dem Fehlen einer Flagge 
ihren Grund gehabt hätten. Die Russen sind gewohnt, an allen 
bemannten Ballons die Flagge zu führen, und sehen deshalb alle 
ohne Flagge fahrenden Luftschiffe als Registrierballons an. Da es nun 
bekannt ist, daß den Findern eines Ballons besondere Belohnungen 
zuerkannt werden, haben die Soldaten mehrfach die Landung eines 
solchen Ballons durch Schüsse herbeizuführen gesucht. ; 
Es kann also auch heute noch vorkommen, daß Ballons anderer 
Staaten, die nicht gewohnt sind, an ihren Ballons eine Flagge zu 
führen, durch Schüsse belästigt werden. 
Alle Aerostaten — Staats- und Privatballons — führen die durch 
Farben und außerdem durch ihre Form besonders kenntlich ge- 
machte Landesflagge am Äquator des Netzes. Ferner haben die 
Staatsballons noch einen Wimpel zu setzen, der sich bei Militär- 
ballons am Korbe, bei Zivilballons an der Hülle unter der National- 
flagge befindet. Die Form der Fahnen soll bis auf Entfernungen 
von 4000 m mit bloßem Auge erkennbar sein. 
Jeder Ballon darf nur die Farbe seiner eigenen Nation führen. 
Alle Ballonführer müssen ein Führerzeugnis — brevet d’aedronaute — 
besitzen, welches die Führer des Privatballons ständig bei sich 
haben müssen. 
Dieser Punkt erscheint sehr wesentlich und beachtenswert. 
Beim Militär und bei den großen Luftschiffervereinen findet eine 
eingehende Ausbildung zum Führer statt. Die Qualifikation wird 
nach einer besonderen Probefahrt offiziell zugepsrochen,: wenn 
diese »Führerschaft« zur Zufriedenheit der Kommandobehörde
	        
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